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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

BDI: Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs treibt Unternehmen in die Insolvenz

Berlin (ots)

- Sperrfrist: 13:00 Uhr!
Nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen
Industrie (BDI) birgt der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf
des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes (StVBG) erhebliche
finanzielle Risiken. Sie könnten in Zukunft steuerehrliche gesunde
Unternehmen in insolvente Geschäftssituationen treiben. Besonders
exportorientierte Unternehmen und Existenzgründer seien hart
betroffen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen zukünftig Vorsteuerbeträge
grundsätzlich nur dann ausgezahlt werden dürfen, wenn feststeht, dass
der Leistende die Umsatzsteuer abgeführt hat bzw. der
Vorsteuerberechtigte für den Ausfall der Umsatzsteuer nicht haftet.
Im Kabinettsentwurf sei deshalb die Auszahlung gegen
Sicherheitsleistung vorgesehen. Dieses Verfahren löse die
Liquiditätsprobleme der Unternehmen aber nicht, weil die gewährten
Sicherheiten vollständig auf den Kreditrahmen der Unternehmen
angerechnet würden. Zudem sei nicht festgelegt, dass die Finanzämter
die Überprüfungen zügig abwickelten. Es sei deshalb zu befürchten,
dass in Zukunft die Unternehmen bei der Auszahlung ihrer Vorsteuern
vom Arbeitstempo der Finanzverwaltung abhängig seien. Der BDI schlägt
deshalb die Einführung einer Frist von maximal zwei bis drei Wochen
vor. Danach müsse das Finanzamt dann auszahlen.
Zudem verlagere der im Gesetzentwurf vorgesehene
Haftungstatbestand das Steuerausfallrisiko des Staates einseitig auf
den steuerehrlichen Unternehmer. Folglich müsse jeder Unternehmer
damit rechnen, für seinen Geschäftspartner zu haften. Damit gehe der
Gesetzgeber entschieden zu weit.
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Deutschen Industrie e.V.
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