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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie

Leitsätze der OECD für Auslandsinvestoren überarbeitet - Wirtschaft macht Unterstützung vom freiwilligen Charakter abhängig

Berlin (ots)

Die deutsche Wirtschaft begrüßt, dass die
Vorschläge der OECD-Regierungen über die Revision ihrer Leitsätze für
multinationale Unternehmen gestern im Ministerrat der OECD gebilligt
wurden. Die Leitsätze seien als nicht-bindender Katalog von
Verhaltensempfehlungen, insbesondere für die Unternehmensbereiche
Soziales, Umwelt und Wettbewerb, die weitaus bessere Lösung als
starre gesetzliche Vorgaben, so der Bundesverband der Deutschen
Industrie (BDI) und die Bundesvereinigung der deutschen
Arbeitsgeberverbände (BDA).
Allerdings würden Auslandsinvestoren künftig, entgegen ernsthafter
Bedenken von BDI und BDA, mit weit umfangreicheren und
detaillierteren Empfehlungen als früher konfrontiert, deren Beachtung
in der täglichen Geschäftspraxis eine erhöhte Verantwortlichkeit der
Unternehmen voraussetze. Deshalb sei viel Überzeugungsarbeit der
Bundesregierung notwendig, um die Anwendung der Leitsätze durch die
Unternehmen zu erreichen.
Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen dürften nicht
überfordert werden. Voraussetzung dafür sei, dass der freiwillige
Charakter der Leitsätze uneingeschränkt erhalten bleibe. Vor allem
dürften die neu geschaffenen Verfahren zur Überprüfung der Anwendung
der Leitsätze kein Einfallstor für ungerechtfertige Anschuldigungen
oder reine Belästigungsverfahren von NGO's oder Gewerkschaften gegen
Unternehmen werden. Nur wenn die Bundesregierung und die OECD
sicherstellten, dass die rechtlich nicht bindenden Leitsätze in praxi
zu keinem unzulässigen politischen Druckmittel gegen Unternehmen
werden, seien die Verbände bereit, ihren Mitgliedsunternehmen die
Orientierung an den OECD-Leitsätzen nahe zu legen.
BDI und BDA hatten den Regierungen der OECD zahlreiche
konstruktive Vorschläge für eine Anpassung der aus dem Jahr 1976
stammenden Leitsätze an das gewandelte Umfeld von Auslandsinvestoren
unterbreitet. Sie sprachen sich u.a. dafür aus, den Unternehmen
ausdrücklich zu empfehlen, für die Einhaltung der Menschenrechte im
Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihren Gastländern Sorge zu tragen.
Diese Forderung sei von der OECD ebenso aufgegriffen worden, wie der
Vorschlag, "Sustainable Development" im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Sozialem als gemeinsames Ziel
der Regierungen, Unternehmen, Gewerkschaften und NGO's zu
formulieren.  Zahlreiche weitere Vorschläge der Verbände zu
Einzelkapiteln hätten ihre Berücksichtigung in den neuen Leitsätze
gefunden.
Unternehmen, die ihre Geschäftspraxis an den neuen OECD-Leitsätzen
orientierten, würden sich damit sich u.a. zur Einhaltung der
Menschenrechte sowie zu Umweltschutz- und Sozialstandards bekennen,
die zum Teil weit über die in den Gastländern geltenden gesetzlichen
Regelungen hinausreichen. Insbesondere in den genannten Bereichen
sowie in der Veröffentlichungspolitik von Unternehmen gehen die
Empfehlungen der neuen Leitsätze qualitativ und quantitativ teilweise
deutlich über den bisherigen Stand hinaus. Gänzlich neu seien zudem
Kapitel mit Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung und zum
Verbraucherschutz aufgenommen worden.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028- 1566
Fax: 030 / 2028- 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

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