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EU-Bananenmarktordnung bleibt Thema der Politik

Berlin (ots)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
zeigt, dass die Europäische Union sich jetzt endlich für eine
diskriminierungsfreie Bananenmarktordnung öffnen muss. Die
rechtlichen Möglichkeiten zur Beseitigung dieser restriktiven
Regelungen wurden erfolglos ausgeschöpft. Daher bleibt die deutsche
und europäische Politik gefordert, diesem leidigen Thema endlich ein
Ende zu setzen. Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des
Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), zu der
gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die
EU-Bananenmarktordnung in Deutschland gelte und anwendbar bleibe, da
sie mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die Entscheidung ändert nichts an dem Umstand, dass die
Bananenordnung auch die europäischen Importeure und letztlich den
Verbraucher diskriminiert, der für die von der EU begünstigten
AKP-Bananen höhere Preise zahlen muss, sagte Fuchs. Die
EU-Einfuhrregelungen für Bananen erlaubt den Importeuren die Einfuhr
von Bananen aus Drittländern des Dollarraumes nur in einem um mehr
als die Hälfte beschränktem Volumen.
Die Politik ist jetzt um so mehr gefordert und dies in zwei
Richtungen. Zum einen muss die aufgrund der Verurteilung der EU durch
die Welthandelsorganisation WTO vorgesehene "liberalere" zukünftige
Bananeneinfuhrregelung so ausgestattet werden, dass sie letztlich
eine freiere Einfuhr von Bananen möglich macht und damit den
Regelungen der WTO nicht länger widerspricht. Zum anderen müssen die
ständigen Auseinandersetzungen vor der WTO mit den berechtigten
Vorwürfen der lateinamerikanischen Bananenanbieterstaaten und der USA
beendet werden. Die Bananen haben das handelspolitische Klima
zwischen Europa und den USA schon mehr als vertretbar belastet,
betonte BGA Präsident Dr. Fuchs. Die Europäische Union und die USA
müssen jetzt im Geiste einer internationalen
Verantwortungsgemeinschaft alles dafür tun, diesen verhängnisvollen
Streit beizulegen, damit der liberale Welthandel nicht weiter
gefährdet wird. Der BGA empfiehlt dabei der EU, dass sie die
Bananenmarktordnung vollständig aufhebt und die USA im Gegenzug
bestehende Handelhemmnisse weiter abbaut, erklärte BGA-Präsident Dr.
Fuchs in Berlin.
Ansprechpartner:
Hans-Jürgen Müller
Stv. Hauptgeschäftsführer
Außenhandelsabteilung
Tel.: 030/59 00 99 590
Fax: 030/59 00 99 519

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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