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Länder setzen umstrittene Computerfirma CSC Deutschland Solutions GmbH vor die Tür

Hamburg (ots)

Die Computerfirma CSC Deutschland Solutions GmbH wird die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt nicht mehr in IT-Fragen beraten. Eine Unternehmenssprecherin von Dataport, der gemeinsamen IT-Plattform der Länder, bestätigte NDR und Süddeutscher Zeitung, dass CSC die jüngste Ausschreibung über IT-Dienstleistungen im Wert von 15 Millionen Euro verloren hat. Die Nordländer hatten ihre Vergaberichtlinien zuvor verschärft, um Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste weitergeben könnten. Der CSC-Konzern mit Hauptsitz in den USA gilt als einer der wichtigsten IT-Dienstleister der NSA. Ob dies der Grund dafür ist, dass sich CSC Deutschland in dem Verfahren nicht durchsetzen konnte, ist unklar.

CSC war im Zuge des NSA-Spähskandals aufgefallen, da Unternehmensteile an der Entwicklung von Spähprogrammen des US-Nachrichtendienstes beteiligt waren. Außerdem war eine Konzerntochter 2004 im Auftrag der CIA an der Entführung des Deutschen Khaled al-Masri beteiligt. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung hatten im vergangenen Jahr offengelegt, dass die CSC Deutschland Solutions GmbH seit 1990 öffentliche Aufträge im Wert von mehr als 300 Millionen ausgeführt hat, auch in besonders sensiblen Bereichen. So arbeitete CSC etwa am elektronischen Waffenregister, an der Einführung der elektronischen Gerichtsakte und an der Umsetzung der Spähsoftware Staatstrojaner. In Norddeutschland unterstützte CSC die Länder bis zuletzt bei der elektronischen Verwaltung. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten wiederholt kritisiert, dass ausländische Nachrichtendienste somit Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten erhalten könnten. Sowohl der Bund als auch die Länder hatten daraufhin ihre IT-Vergaberichtlinien um eine so genannte "No-Spy-Klausel" ergänzt.

Besonders scharf fällt die neue Richtlinie von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt aus. Die vier Länder koordinieren ihren Bedarf an IT-Dienstleistungen. Im aktuellen Vergabeverfahren um einen "E-Government Rahmenvertrag" mussten sich Bewerber dazu verpflichten, sensible Daten nicht an ausländische Sicherheitsbehörden oder an verbundene Unternehmensteile weiterzugeben. In einer "Imageklausel" ist festgeschrieben, dass der Auftragnehmer nicht mit Dritten zusammenarbeitet, die im Verdacht stehen, "die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten" zu gefährden. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen Vertragsstrafen. Den Zuschlag für den drei Jahre laufenden Rahmenvertrag im Umfang von 15 Millionen Euro für Beratungs- und Managementleistungen in der elektronischen Verwaltung erhielt das französische Unternehmen Capgemini. Eine Sprecherin von Dataport wollte keine Details zum Verfahren nennen.

Datenschützer und Oppositionspolitiker zeigten sich indes erleichtert. "Ich begrüße diese Entscheidung sehr", so Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert. Ziel müsse es nun sein, dass auch andere Länder ihre No-Spy-Klauseln ernst nähmen. Auch die Linke in Hamburg sowie FDP und Piratenpartei in Schleswig-Holstein begrüßten den Entschluss. CSC Deutschland Solutions erklärte auf Nachfrage, dass das Unternehmen deutschem Recht unterliege und sich stets daran halte. Ein Sprecher der Firma erklärte, es bestünden auch keine US-Gesetze, die den CSC-Konzern dazu verpflichten würden, Daten der deutschen Tochter an amerikanische Dienste weiterzugeben, zumal dies auch technisch nicht möglich sei.

Pressekontakt:

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