NDR zu Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Tagesschau Beitrag
Hamburg (ots)
NDR Sprecher Martin Gartzke zu der Rechtsaufsichtsbeschwerde, die das "Berlin Institute" zu einem Tagesschau-Beitrag vom 24. April 2007 bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingelegt hat:
"1. Wir wissen nicht, in wessen Auftrag das Berlin-Institute agiert.
2. Es ist bemerkenswert, dass Herr Meyer-Lucht erst rund ein halbes Jahr nach dem fraglichen Tagesschau-Beitrag den NDR erstmals mit seiner Kritik konfrontiert hat.
3. Der Rechtsaufsichtsbeschwerde sehen wir äußerst gelassen entgegen. Bereits ein einfacher Textvergleich zeigt, dass die Vorwürfe haltlos sind." *
Der erste Absatz des Briefes der EU-Kommission an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier vom 24. April 2007 fasst das Ergebnis der Entscheidung zusammen. Er lautet: "Die Kommmission beehrt sich, Ihnen mitzuteilen, dass die von Deutschland im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Verpflichtungen die Bedenken der Kommission in Bezug auf die Unvereinbarkeit der geltenden Finanzierungsregelung zugunsten des öffentlichen Rundfunks ausräumen. Deshalb hat die Kommission entschieden, das Verfahren einzustellen."
Der Tagesschau-Beitrag wird wie folgt eingeleitet: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist mit europäischem Recht vereinbar. Die EU-Kommission stellte eine vor Jahren angestrebte Beihilfeuntersuchung jetzt ein. Zugleich machte Brüssel aber Auflagen. So müssen die Bundesländer unter anderem den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren. Mit der Entscheidung wird der Streit der EU und Deutschlands über die Rundfunkgebühren für ARD und ZDF beigelegt."
Hinweis: Auf Anfrage faxen wir Ihnen gern den kompletten Text des Tagesschau-Beitrags zu.
14. April 2008
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