Albert-Schweitzer-Verband der Familienwerke und Kinderdörfer
Safer Internet Day: Digitale Teilhabe von Kindern braucht souveräne Begleitung
Ein Dokument
Safer Internet Day:
Digitale Teilhabe von Kindern braucht souveräne Begleitung
Pauschale Nutzungsverbote für digitale Medien lösen die Probleme des Jugendschutzes nicht. Der Schlüssel für eine sichere Verwendung ist die Aufklärung der Erziehungsberechtigten, feste Regeln und der Austausch mit Kindern und Jugendlichen. Ein beispielhafter Praxisbericht aus zwei der insgesamt 480 Einrichtungen der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke.
Berlin, 9. Februar 2026. Der Safer Internet Day am 10. Februar 2026 macht weltweit auf die Chancen und Risiken digitaler Medien aufmerksam. Damit rückt er auch in Deutschland eine Realität in den Fokus, die viele Familien betrifft. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) bestätigt in einer aktuellen Studie[1] den hohen Regelungs- und Schutzbedarf aus Elternsicht. In einer bundesweiten Befragung von 1.312 Erwachsenen spricht sich eine große Mehrheit für klare Altersgrenzen aus. Ein eigenes Smartphone wird demnach ab etwa zwölf Jahren als angemessen angesehen, der Zugang zu sozialen Medien eher ab 14 Jahren.
Während auch in der hiesigen öffentlichen Debatte zunehmend über pauschale Nutzungsverbote für unter 16-Jährige diskutiert wird – wie sie etwa in Australien gelten und in Frankreich eingeführt werden sollen –, greift ein pauschales Verbot zu kurz. Inka Peters, Geschäftsführerin des Albert-Schweitzer-Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V. und stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke, ist überzeugt: „Bei einem Tablet, einem PC oder einem Smartphone geht es nicht um potenziell gefährliche Luxusartikel, sondern darum, soziale Teilhabe in der Schule, bei Hobbys und mit Freunden zu ermöglichen.“ Eine qualitative Untersuchung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS)[2], die im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt durchgeführt wurde, bestätigt die Einschätzung, dass pauschale Forderungen nach Social-Media-Verboten für unter 16-Jährige an der Lebensrealität junger Menschen vorbeigehen. Die befragten Jugendlichen benennen hier Risiken sozialer Medien sehr konkret: manipulative Algorithmen, Suchtmechanismen, sexualisierte Inhalte, Hass und Gewalt. Trotz dieser realen Gefahren lehnen sie generelle Verbote überwiegend ab.
Digital-Verbote im Spannungsfeld zwischen Schutz und sozialer Ausgrenzung
Digitale Kanäle sichern Kindern grundsätzlich soziale Teilhabe. Diesen Aspekt sieht Peters in der Kinder- und Jugendhilfe in besonderem Maße: „Kinder und Jugendliche, die in unseren Einrichtungen leben, dürfen in ihrem sozialen Umfeld nicht ausgegrenzt sein. In der stationären Jugendhilfe kommt noch hinzu, dass diese Medien zumindest für die Größeren auch häufig die Verbindung zur leiblichen Familie sichern, also eine weitere relevante Funktion erfüllen“, ergänzt Peters. Voraussetzung für einen förderlichen, gesunden Umgang mit digitalen Medien ist Aufklärung über Chancen und Risiken – verstanden als kontinuierlicher Dialog mit den schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen, der auch gezielte Kontrolle einschließt.
Einblicke in die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit
Doch was passiert, wenn Eltern als regulierende und medienpädagogische Instanz wegfallen – mit möglichen Folgen für Sozialverhalten, Konzentrationsfähigkeit und psychische Gesundheit? Gerade für Kinder, die in belasteten familiären Situationen aufwachsen oder nicht bei ihren Eltern leben können, sind diese Fragen von besonderer Relevanz.
Lösung aus der Praxis: Aufsicht, Begleitung und klare Regeln
In den insgesamt 480 Einrichtungen der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke werden Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien nicht sich selbst überlassen, sondern bewusst begleitet und in ihrer Nutzung begrenzt. Sie lernen, diese Medien reflektiert einzusetzen. Das Ziel besteht darin, Kindern und Jugendlichen digitale Teilhabe zu ermöglichen, ohne sie ungeschützt Risiken auszusetzen. „Digitale Medien gehören heute zur Lebenswelt von Kindern. Unsere Aufgabe ist es, sie dabei nicht allein zu lassen”, sagt Inka Peters.
In der pädagogischen Praxis der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke mit Angeboten für mehr als 21.000 Kinder und Jugendliche bedeutet das konkret, dass die Mediennutzung altersabhängig geregelt und zeitlich begrenzt wird – orientiert an fachlichen Empfehlungen und den individuellen Entwicklungsständen der Kinder. Feste Medienzeiten, klare Absprachen und regelmäßige Gespräche über Inhalte, Risiken und Grenzen gehören zum pädagogischen Alltag. Entscheidend ist dabei der kontinuierliche Dialog. Die pädagogischen Fachkräfte sprechen regelmäßig mit den Kindern und Jugendlichen über ihren Medienkonsum, klären sie über Chancen, Risiken und mögliche Folgen auf und vereinbaren mit ihnen verbindliche Medienzeiten.
Ein zentraler Baustein kann dabei der sogenannte „Handyführerschein“ sein, wie er beispielweise im Albert-Schweitzer-Familienwerk in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird. Kinder und Jugendliche werden schrittweise an die Nutzung von Smartphones herangeführt, lernen altersgerechte Apps kennen und setzen sich unter Begleitung von pädagogischen Fachkräften praktisch mit Datenschutz, Privatsphäre und möglichen Gefahren auseinander. Zu der Offenheit und Aufklärung gegenüber den betreuten Jugendlichen gehört aber auch eine gelebte Vorbildfunktion. „Unsere Erzieher*innen sind angehalten, das Smartphone in ihrem beruflichen Alltag nur bewusst für die Erfüllung bestimmter Aufgaben einzusetzen. Eine ‘Always-online-Mentalität‘ leben wir bewusst nicht vor“, ergänzt Heiner Koch, Geschäftsführender Vorstand des Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern e.V. und Vorsitzender des Bundesvorstandes.
Um Kinder und Jugendliche nicht nur analog, sondern auch digital konsequent und professionell zu schützen, qualifizieren die Einrichtungen ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter. In Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten für Mediensicherheit finden Schulungen, Projekttage und Beratungsangebote statt. Ziel ist eine reflektierte Medienerziehung: weder pauschale Verbote noch unkontrollierte Nutzung, sondern verantwortungsvolle Begleitung. „Medienkompetenzförderung ist eine Kernaufgabe moderner Erziehung“, betont Heiner Koch.
Beispiele aus der Praxis: Cybergrooming, Abhängigkeiten und soziale Überforderung
Die pädagogischen Fachkräfte der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke erleben täglich, wie digitale Medien soziale Teilhabe ermöglichen, gleichzeitig aber auch neue Gefährdungen schaffen können. „Viele Kinder haben in ihrem Leben bereits Vertrauensbrüche erlebt. Im digitalen Raum sind sie besonders anfällig – etwa für Cybergrooming, Manipulation oder überfordernde Inhalte“, stellt Inka Peters fest.
Wie real die Risiken sind, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: In einer Einrichtung entwickelte ein zwölfjähriges Mädchen über eine Messenger-App Kontakt zu einem deutlich älteren Mann, der sich als Jugendlicher ausgab. Durch das aufmerksame und verantwortungsvolle Handeln eines pädagogischen Mitarbeiters konnte die Situation rechtzeitig erkannt werden. Das Jugendamt wurde informiert und es wurde Anzeige erstattet. Der Vorfall wurde als Cybergrooming eingeordnet und strafrechtlich verfolgt.
Medienerziehung: Digitale Begleitung ist ein fortlaufender Prozess
Solche Situationen verdeutlichen, warum digitale Begleitung unverzichtbar ist und technische Schutzmechanismen oder Verbote allein nicht ausreichen. „Allerdings stellen wir auch fest, dass es viele Schlupflöcher gibt. Die Kinder und Jugendlichen versuchen beispielsweise, Jugendschutz-Einstellungen zu umgehen, sich in offene WLANs einzuloggen oder sie nehmen das Smartphone mit in die Wochenend-Beurlaubung zu ihren Eltern und erhalten dort in vielen Fällen unkontrollierten und ungeschützten Zugang zum Internet“, erklärt Peters. Deshalb werden in der praktischen Arbeit auch die Eltern und Sorgeberechtigten mit ins Boot geholt, um Kinder und Jugendliche zu schützen. „Eltern oder Großeltern kennen oft die verschiedenen Kommunikations-Apps nicht. Ihnen fehlt das Wissen darüber, wie sie die technischen Geräte einsehen und kontrollieren können, wie viel tatsächliche Nutzung erfolgt ist“, so Peters weiter. Umso wichtiger ist ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Einrichtungen und Eltern. In den Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerken wird digitale Teilhabe deshalb bewusst gestaltet – mit klaren Regeln, begleiteter Nutzung und kontinuierlicher Aufklärung.
Der Safer Internet Day macht deutlich: Kinderrechte in der digitalen Welt bedeuten nicht nur Zugang zu Technik, sondern auch Schutz, Beteiligung und verlässliche Begleitung. Gerade für Kinder in schwierigen Lebenslagen braucht es Erwachsene, die hinschauen, begleiten und Verantwortung übernehmen – online wie offline.
[1] Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB); Digitale Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen; 07/2025
[2] ISS e.V.; Explorative Studie zur Social-Media-Nutzung von jungen Menschen; 12/2025
Über die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke
Seit 68 Jahren unterstützen die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke hilfsbedürftige Menschen in Deutschland. Der Bundesverband koordiniert zehn Mitgliedsvereine, die bundesweit rund 500 Einrichtungen betreiben. Mehr als 2.500 Mitarbeiter*innen sorgen täglich dafür, dass Kinder, Jugendliche und Familien ein sicheres, förderliches Umfeld erhalten.
Angebot für redaktionelle Hintergrundgespräche:
Inka Peters, Geschäftsführerin des Albert-Schweitzer-Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. und 1. Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke
T: +49 162 10 65 277 | E-Mail: info@familienwerk-mv.de
Heiner Koch, Geschäftsführender Vorstand des Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern e.V. und Vorsitzender des Bundesverbandes der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke
T: +49 171 460 92 80 | E-Mail: bayern@albert-schweitzer.org
Weitere Informationen und Kontakt: www.albert-schweitzer-verband.de Pressekontakt: Sabrina Banze, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit T: +49 (030) 20 64 91 86 | E-Mail: sabrina.banze@albert-schweitzer.de


