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TÜV-Verband: Finger weg von illegalen Böllern

Berlin (ots)

+++ Feuerwerkskörper von dubiosen Händlern können gefährlich sein +++ Beim Kauf von Feuerwerk im Ausland auf das CE-Kennzeichen achten +++ TÜV-Verband gibt Tipps für möglichst sicheres Böllern +++

Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern wegen der Corona-Pandemie verboten. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Falls in Privathaushalten noch Feuerwerk aus den Vorjahren vorhanden ist, darf dieses gezündet werden. Trotz des geltenden Verkaufsverbots wird Feuerwerk in dubiosen Online-Shops oder von fliegenden Händlern auf der Straße buchstäblich aus dem Kofferraum heraus angeboten. In Nachbarländern wie Polen oder Tschechien ist der Feuerwerksverkauf dagegen ganzjährig erlaubt. Hier sind auch viele pyrotechnische Produkte erhältlich, die in Deutschland nicht in den Einzelhandel kommen dürfen. "Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich aus seriösen Quellen stammen", sagt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte des TÜV-Verbands. "Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen." Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb nur Feuerwerk abfeuern, das in Deutschland zugelassen ist.

Feuerwerk: Gefahrenkategorien und Sicherheitsstandards

Der häufigste Bestandteil von Feuerwerk ist Schwarzpulver. Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorie 3 und 4 enthalten so große Mengen des Explosivstoffs und weiterer gefährlicher Stoffe, dass sie nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechniker:innen erworben und gezündet werden dürfen. Für den privaten Erwerb und Gebrauch sind in Deutschland Feuerwerke der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk wie beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen) und F2 (Kleinfeuerwerk wie herkömmliche Raketen und Böller) zugelassen. "In einigen Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards. Feuerwerk der Kategorie F3 darf dort ganzjährig im Einzelhandel gekauft und ohne besondere Genehmigung gezündet werden", sagt Dinkler. "Der Import von Feuerwerk der Kategorie 3 nach Deutschland und das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist hier verboten." Wer einen nicht zugelassenen Feuerwerkskörper importiert oder verwendet, kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.

CE-Kennzeichen und illegales Feuerwerk

Es ist nicht immer leicht, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Feuerwerk legal ist oder nicht. "Illegale Knallkörper tragen häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder", berichtet Dinkler. "Die Namen sind dabei Programm und die Explosionskraft ist so hoch, dass ein Unfall schwere Folgen haben kann: vom Hörverlust über Brandverletzungen bis hin zum Verlust einzelner Finger oder der ganzen Hand." In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Nur dann ist es von der BAM auf seine Sicherheit hin überprüft worden und entspricht den gültigen EU-Richtlinien und den deutschen Vorschriften. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern. Wenn ein Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, ist es sehr wahrscheinlich illegal. Auch wenn auf dem Etikett eine Gebrauchsanweisung fehlt, sollten Verbraucher:innen das Feuerwerk weder kaufen noch benutzen. Der Kauf auf Märkten oder in einem Online-Shop lässt oft nicht zu, dass Käufer:innen Rückschlüsse über die Qualität des betreffenden Produktes ziehen können. Daher sollten bei unseriös wirkenden Händlern prinzipiell keine Knallkörper gekauft werden.

Feuerwerk sicher abfeuern: Die wichtigsten Tipps

  • Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für das Feuerwerk lesen und die Anweisungen auf dem Etikett genau befolgen.
  • Feuerwerkskörper wählen, die für den Platz, auf dem sie verwendet werden sollen, geeignet sind: in einem Hinterhof oder an einer belebten Straße eignen sich eher Fontänen als Raketen.
  • Feuerwerkskörper immer im Freien verwenden und auch bei kalten Temperaturen von trocknen Blättern und anderen Materialien, die leicht Feuer fangen können, fernhalten. Für den Notfall sollte ein Eimer Wasser bereitstehen.
  • Nicht alkoholisiert mit Feuerwerk hantieren: Alkohol beeinflusst die Reaktionsfähigkeit und enthemmt.
  • Knallkörper und Raketen niemals in der Hand und immer nur einen Feuerwerkskörper auf einmal anzünden. Knaller auf den Boden legen und dort anzünden. Leere Sektflaschen, am besten in einem Getränkekasten, eignen sich aufgrund ihres Gewichts und Festigkeit gut als Abschussrampe für Raketen.
  • Besondere Vorsicht ist bei Gefällen geboten, auf denen die Abschussrampen aufgestellt werden sollen: der Abflugwinkel kann sich drastisch verändern!
  • Ausreichend Abstand zu Feuerwerkskörpern halten
  • Feuerwerkskörper weg von Menschen ausrichten und beim Anzünden nicht über den Feuerwerkskörper beugen
  • Kinder sollten nur unter Aufsicht mit Feuerwerkskörpern hantieren. Bevor die Böllerei beginnt, sollte über den richtigen Umgang aufgeklärt und auf mögliche Gefahren hinwiesen werden
  • Funktioniert ein Feuerwerkskörper nicht: Eine Weile Abstand halten, dann mit Wasser löschen und im Müll entsorgen
  • Bei Verletzungen: 112 anrufen oder in die nächste Notaufnahme fahren!

Verbotszonen

Zusätzlich zum Verkaufsverbot von Feuerwerk wird an Silvester und Neujahr auch ein Versammlungsverbot gelten, das verhindern soll, dass in Gruppen geböllert wird. Darüber hinaus gelten Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk. Dort besteht eine erhöhte Brandgefahr, zum Beispiel in Siedlungen mit vielen reetgedeckten Häusern. Grundsätzlich dürfen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen keine Böller oder Raketen gezündet werden. Die Kommunen können eigenständig festlegen, auf welchen Plätzen Feuerwerksverbotszonen gelten. So ist beispielsweise auf Sylt Feuerwerk mehr oder minder vollständig verboten.

Über den TÜV-Verband: Der TÜV-Verband e. V. vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband

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