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§129 StGB bei Klimaaktivismus - Klimarechte sind Menschenrechte

§129 StGB bei Klimaaktivismus - Klimarechte sind Menschenrechte
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Bochum (ots)

Eigentlich sind die globalen Klimaziele eindeutig. Sie werden aber weiterhin von Politik und Konzernen verfehlt. In dieser Lage muss Klimaaktivismus verhältnismäßig behandelt werden - auch vor Gericht.

Eine deutsche Staatsanwaltschaft will fünf Klimaaktivist*innen anklagen. Ihnen wird vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein. Grundlage soll der §129 StGB sein. Dieser dient eigentlich zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Wir als GLS Bank sehen die Gefahr, dass eine solche Anwendung des §129 gewaltfreie politische Gruppen und Aktivist*innen kriminalisiert. Das ist unverhältnismäßig.

Wir betrachten den heutigen Klimaaktivismus als Teil der großen Familie der Klimagerechtigkeitsbewegung. Solche Bewegungen brauchen Raum für zivilgesellschaftliches Engagement ohne politische Verfolgung fürchten zu müssen. Deswegen unterstützen wir die Aktion meschengegenoel.org, die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu diesem Fall einsammelt.

Der Verlust der Biodiversität, Hitze, Fluten und Krieg machen vielen Menschen Angst. Sie bemerken, dass die Politik trotz deutlicher Warnungen aus der Wissenschaft und vorhandener Lösungspfade nicht angemessen handelt.

Als Reaktion darauf schließen sie sich Bewegungen an, die mit Aktionen am Rande der Legalität beziehungsweise im sogenannten zivilen Ungehorsam sofortiges Handeln für Klima- und Artenschutz einfordern.

Seit 2022 sticht die breit in der Öffentlichkeit diskutierte Letzte Generation heraus. Daneben stehen Scientist Rebellion und Fridays for Future. Sie alle fordern die konsequente Umsetzung geltenden Rechts, nämlich der verbindlichen internationalen und nationalen Klimaziele. Sie prangern die Geschäftsmethoden und Gewinnmodelle fossiler, ausbeuterischer und umweltschädlich operierender Konzerne an.

Viele Aktivist*innen sehen im zivilen Ungehorsam den letzten Weg, Veränderungen zu erzwingen. Einzelne Klimaaktivist*innen begehen in diesem Rahmen Taten, die zumeist als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Dabei sollte auch vor dem Gesetz immer gelten: Klimarechte sind auch Menschenrechte.

Bereits 2022 zählten wir in Deutschland 8173 Hitzetote. Zum Vergleich: Im Straßenverkehr sind im gleichen Jahr etwa 1200 Personen gestorben. Geht die Klimaerhitzung in diesem Tempo weiter, werden wissenschaftlich prognostizierte Folgen wie Wassermangel und Ernteausfälle zu sozialer Ungerechtigkeit und Verteilungskämpfen führen. Die GLS Bank arbeitet täglich für die friedliche Ko-Existenz aller Menschen.

Initiiert wurde diese Pressemitteilung von #UnternehmenKlimaschutz. Es ist ein Zusammenschluss von verschiedenen nachhaltigen Unternehmen.

Pressekontakt:

Silke Bender
M: presse@gls.de
T: +49 (0) 234 5797 5340

GLS Bank
Christstr. 9
44789 Bochum

Original-Content von: GLS Bank, übermittelt durch news aktuell

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