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Beeren aus Wald und Feld: Erst waschen, dann naschen

Wiesbaden (ots)

Ob beim Spaziergang oder beim Ausflug ins Grüne: Derzeit locken viele reife Beeren zum Naschen. Doch Zugreifen ist nicht immer eine gute Idee - die Früchte könnten verunreinigt oder verschimmelt sein. Das Infocenter der R+V Versicherung empfiehlt, wilde Beeren vor dem Verzehr genau anzuschauen und gründlich zu waschen.

Grundsätzlich darf man wildwachsende Früchte in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf sammeln. Das erlaubt die "Handstraußregelung". Sie gilt auf öffentlichen Grünflächen, in Parks oder in Wäldern. In Naturschutzgebieten und bei besonders geschützten Pflanzen kann es strengere Regeln geben. "Wer wilde Beeren sammelt, sollte also darauf achten, ob das Pflücken an dieser Stelle erlaubt ist", sagt Torben Thorn, Arbeits- und Gesundheitsschutzexperte bei der R+V Versicherung.

Beeren vor dem Essen gründlich waschen

Hinzu kommt: Nicht überall sind Beeren und Co. ein unbedenklicher Genuss. Besonders vorsichtig sollten Sammler bei Früchten sein, die an vielbefahrenen Straßen wachsen. Vor allem bodennahe Beeren können stark verschmutzt sein. Deshalb gilt: Besser nur dort pflücken, wo die Pflanzen mit etwas Abstand zur Straße wachsen. "Wilde Beeren sollte man immer erst zu Hause gründlich waschen", rät R+V-Experte Thorn. Das entfernt Schmutz und senkt mögliche hygienische Risiken durch tierische Ausscheidungen. "Zudem sind Früchte sicherer, die ab Kniehöhe wachsen, weil sie außerhalb der Reichweite von kleineren Tieren liegen", ergänzt Thorn.

Ein weiteres Problem: Beeren sind besonders anfällig für Schimmel und verderben schnell - vor allem bei Feuchtigkeit und wenn sie nah am Boden wachsen. Deshalb lohnt vor dem Pflücken ein genauer Blick. Matschige, fleckige oder angeschimmelte Früchte nicht pflücken und am besten gar nicht erst anfassen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Die Handstraußregelung gilt nicht nur für Früchte, sondern beispielsweise auch für Blumen, Gräser, Farne, Pilze und Kräuter. Erlaubt ist immer nur eine geringe Menge für den persönlichen Bedarf.
  • Obst und Gemüse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder auf Privatgrundstücken dürfen nur mit Erlaubnis gepflückt oder mitgenommen werden. Das gilt auch für liegengebliebene Ernte.
  • Sind Obstbäume mit einem gelben Band markiert, darf man das Obst für den Eigenbedarf pflücken. Im Internet gibt es Seiten, die Flächen auflisten, wo Pflücken und Sammeln erlaubt ist.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

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