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Sachschäden auf Privatpartys: Wann es teuer wird
Die DVAG erklärt, welche Versicherungen vor hohen Kosten schützen

Sachschäden auf Privatpartys: Wann es teuer wird / Die DVAG erklärt, welche Versicherungen vor hohen Kosten schützen
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Frankfurt (ots)

Jeder dritte Deutsche findet Karneval gut - das ergab eine repräsentative Umfrage von Tomorrow Focus Media. Auch viele Wohnungen verwandeln sich während der fünften Jahreszeit in bunte Partydomizile. Doch was passiert, wenn ein Gast aus Versehen den Laptop runterwirft? Oder Wein auf das Sofa schüttet?

Haftpflichtversicherung schützt bei Missgeschicken gegenüber Anderen

"In diesen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese Grundversicherung ist generell eine der wichtigsten, denn sie kommt für alle Ansprüche aus Sach- und Personenschäden auf, die gegenüber Dritten bestehen. Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht mutwillig oder unter hohem Alkoholeinfluss entstanden", erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Da besonders im Gedränge auf Partys in engen Wohnungen schnell Missgeschicke passieren, kann sich der monatliche Versicherungsbeitrag von meist schon unter zehn Euro schnell rentieren. Für den Gastgeber bedeutet das, möglichst umgehend festzustellen, wer für den Schaden verantwortlich ist. Ansonsten bleibt er in der Regel auf den Kosten sitzen.

Hausratversicherung greift bei selbst verursachten Schäden

Anders ist die Situation, wenn der Gastgeber den Schaden selbst verursacht - zum Beispiel im Partytrubel vergisst, seinen Herd auszustellen und einen Brand entfacht. Hierbei handelt es sich um Sachschäden, gegen die jeder vierte Deutsche nicht abgesichert ist. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest und der DVAG. Schutz bietet hier eine private Hausratversicherung. Sie kommt für Schäden am gesamten Inventar einer Wohnung auf, die durch Feuer, Wasserschaden, Unwetter, Einbruch oder Vandalismus entstanden sind.

Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht bei Partys von Jugendlichen

Wenn Jugendliche eine Party feiern, sind Schäden in der Regel über die private Haftpflichtversicherung der Eltern des Verursachers abgedeckt. Aber auch hier gilt: Ist der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, zahlt die Versicherung nicht. Außerdem sind die Eltern des Gastgebers dafür verantwortlich, dass nicht übermäßig viel Alkohol getrunken wird und die Teenies sicher nach Hause kommen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung sechs Millionen Kunden rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größter eigenständiger Finanzvertrieb und bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de.

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