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Reformplan für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Mehr Kontrollen, faire Löhne

Reformplan für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Mehr Kontrollen, faire Löhne

Rund zwei Millionen Beschäftigte in Deutschland erhalten trotz gesetzlichem Anspruch keinen Mindestlohn. Besonders betroffen sind Minijobber:innen, Werkvertragsbeschäftigte, Leiharbeiter:innen, Scheinselbstständige sowie illegal Beschäftigte, zum Beispiel im Baugewerbe. Viele kennen ihre Rechte nicht oder trauen sich nicht, sie einzufordern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt bei Kontrollen in mehr als jedem vierten Betrieb Verstöße auf. Doch gerade in unübersichtlichen Subunternehmerketten stößt sie an ihre Grenzen. Das Institut Arbeit und Qualifikation erarbeitet daher einen umfassenden Reformvorschlag.

Der Bundestag will den Mindestlohn effektiver durchsetzen – mit mehr Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und dem verstärkten Einsatz digitaler Datenanalyse. Ausgewertet werden sollen unter anderem Lohn- und Beschäftigtendaten der Rentenversicherung, Entgeltmeldungen der Bundesagentur für Arbeit sowie Umsatz- und Steuerdaten der Finanzbehörden. Doch neue Gesetze und zusätzliches Personal allein genügen nicht, um Lohnverstöße aufzudecken. Das sagt Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). Er betont: „Die FKS braucht eine digitale und strategische Neuausrichtung.“ Sie habe zwar bereits ein eigenes Arbeitsgebiet für organisierte Kriminalität, erstellt aber meistens nur regionale Täterprofile. Übergreifende kriminelle Netzwerke können so kaum erkannt werden.

Bosch und Frederic Hüttenhoff, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAQ, haben deshalb Empfehlungen für eine Reform der FKS herausgearbeitet: Bausteine sind dabei eine bundesweite, datengestützte Risikoanalyse sowie eine verpflichtende, digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit der Zollfahndung ausgebaut und überregionale Ermittlungen in regionalen Zentren gebündelt werden. Auch die Ausbildung soll reformiert werden – etwa durch spezialisierte Ausbildungs- und Studiengänge für die beiden Ermittlungsdienste, FKS und Zollfahndung. Um betroffene Beschäftigte besser zu schützen, schlagen die Autoren zudem vor, Kronzeug:innen, falls sie illegal beschäftigt waren, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren und Betroffene direkt über ihre Lohnansprüche zu informieren.

Allein im vergangenen Jahr deckten die Ermittlungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigungen einen Schaden von rund 766 Millionen Euro auf. Die Dunkelziffer ist noch viel größer. „Mit den richtigen Strukturen kann die FKS ein deutlich wirksameres Instrument zur Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen werden“, so Hüttenhoff. Demnach sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen Verstöße wirksamer aufdecken, die organisierte Kriminalität besser bekämpfen und die betroffenen Beschäftigten stärker unterstützen.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Gerhard Bosch, Institut Arbeit und Qualifikation, 0203 37 91339, gerhard.bosch@uni-due.de

Frederic Hüttenhoff, Institut Arbeit und Qualifikation, 0203 37 92394, frederic.huettenhoff@uni-due.de

Redaktion: Janina Balzer, janina.balzer@uni-due.de

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Stabsstelle des Rektorats Hochschulmanagement und Kommunikation
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