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Kommunale Unfallversicherung Bayern

Zivilcourage zeigen - Wer sich für andere in Not einsetzt, ist versichert

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München (ots)

Anmoderationsvorschlag: Wie würden Sie reagieren, wenn Sie sehen, dass Andere in Not sind? Menschen, die belästigt, bedrängt oder angegriffen werden oder einen Autounfall haben, sind auf die Hilfe Außenstehender angewiesen. Und das erfordert Zivilcourage. Dass man also nicht wegsieht, sondern handelt und sich im Ernstfall für jemand völlig Fremdes einsetzt. Aber was ist eigentlich, wenn einem selbst etwas passiert, während man Hilfe leistet? Mein Kollege Mario Hattwig berichtet (zum Tag der Zivilcourage am 19. September).

Sprecher: Wenn man Zivilcourage zeigt, anderen hilft und dabei selbst verletzt wird, ist man über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, so Marie-Theres Iturralde Bluhme, Versicherungsexpertin der Bayerischen Landesunfallkasse.

O-Ton 1 (Marie-Theres Iturralde Bluhme, 19 Sek.): "...beitragsfrei und umfassend. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ganze in der Freizeit, im Urlaub oder vielleicht sogar zu Hause passiert. Das sieht der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch so vor. Zuständig ist dann immer die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem sich der Unfall ereignet. Also bei uns in Bayern ist das die Bayerische Landesunfallkasse."

Sprecher: Abgesichert ist man dann mit einer Vielzahl von Leistungen - von Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen über Fahrt- und Transportkosten, den Ersatz von Sachschäden und im Einzelfall sogar bis hin zu Rentenzahlungen.

O-Ton 2 (Marie-Theres Iturralde Bluhme, 32 Sek.): "Außerdem zahlen wir, je nach persönlicher Lebenssituation, Verletztengeld, Mehrleistungen oder Übergangsgeld. Letztes Jahr am Tag nach Weihnachten war ein 20-Jähriger auf dem Weg zu seiner Familie und ist auf dem Weg an einem Autounfall auf der Autobahn vorbeigekommen, wollte dabei helfen und ist selbst von einem Auto erfasst worden. Dabei hat er sich schwerstverletzt. Bei dem langen Rehaweg haben wir ihn unterstützt und das Heilverfahren gesteuert, sodass er jetzt wieder in seinem Beruf tätig sein kann."

Sprecher: Kommt man selbst in so eine Situation, sollte man sich als erstes an seinen behandelnden Arzt wenden, den Unfall so genau wie möglich schildern und erklären, dass es sich um eine Hilfeleistung gehandelt hat.

O-Ton 3 (Marie-Theres Iturralde Bluhme, 28 Sek.): "Sollten Sie arbeitsunfähig sein, gehen Sie bitte direkt zu einem Durchgangsarzt! Das sind besonders qualifizierte ärztliche Stellen, die mit der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenarbeiten. Wir werden dann direkt über den Arzt oder die Krankenkasse informiert und schalten uns automatisch ein. Versuchen Sie außerdem, Zeugen zu gewinnen, die den Vorfall gesehen haben oder sammeln Sie gegebenenfalls auch Zeitungsartikel, um den Vorfall zu dokumentieren!"

Sprecher: Wenn Sie sehen, dass jemand in Not ist, helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben! Rufen Sie die Polizei! Wenn jemand angegriffen oder belästigt wird, merken Sie sich das Aussehen des Täters und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung!

Abmoderationsvorschlag: 500 Unfälle aus dem Hilfeleistungsbereich werden pro Jahr bei der Bayerischen Landesunfallkasse gemeldet. Dreiviertel davon sind, Gott sei Dank, weniger schwere Fälle. Rund 80 Prozent der Meldungen kommen allerdings über die Krankenkassen und Versorgungsämter, weil die Hilfeleistenden gar nicht wissen, dass ihnen überhaupt Leistungen zustehen. Unter anderem deswegen gibt es zum Tag der Zivilcourage (19. September) eine Aufklärungskampagne der Bayerischen Landesunfallkasse zusammen mit der Bayerischen Polizei. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Hilfeleistungen gibt's im Internet unter www.bayerluk.de.

Pressekontakt:

Eugen Maier
Pressestelle
Tel.: 089 36093 119
E-Mail: presse@kuvb.de

Original-Content von: Kommunale Unfallversicherung Bayern, übermittelt durch news aktuell

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