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Andritz AG

EANS-Hauptversammlung: Andritz AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 

108. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 26. März 2015, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress, 
8010 Graz, Schmiedgasse 2


Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
   Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
   vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
   2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2014

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das
   Geschäftsjahr 2015

7. Wahlen in den Aufsichtsrat


 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab 5. März 2015 gemäß § 108 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft www.andritz.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2014
- Text dieser Einberufung
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7
- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf der Kandidaten für die 
  Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5. März 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18,
Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax unter der
Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17.
März 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an
8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
Buchbauer, oder per E-Mail an  michael.buchbauer@andritz.com zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts genügt die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu
jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung
eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.andritz.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. März
2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. März
2015 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.


Per Post:       ANDRITZ AG
                c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                Köppel 60
                8242 St. Lorenzen am Wechsel

per Telefax:    +43 (1) 8900 500 DW 94

per E-Mail:      anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
                (Depotbestätigung, beispielsweise im PDF-Format, dem E-Mail
                angefügt.) 

oder

per SWIFT:      GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe 
                der ISIN AT0000730007)

 

DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
  Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und  
  Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 16. März 2015
beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionärinnen
und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der
Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 24. März 2015,
16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:


Per Post        ANDRITZ AG
                c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                Köppel 60
                8242 St. Lorenzen am Wechsel

Per Telefax:    +43 (1) 8900 500 DW 94

Per E-Mail:      anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht 
                in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
                anzuschließen ist

Per SWIFT:      GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe 
                der ISIN AT0000730007)  


Danach am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung 
                am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.andritz.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 794.107 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 103.205.893.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage
der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.

Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich
an die Weisungen des/der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen
für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail: 
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.


Graz, im Februar 2015

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Andritz AG
             Stattegger Straße 18
             A-8045 Graz
Telefon:     +43 (0)316 6902-0
FAX:         +43 (0)316 6902-415
Email:        welcome@andritz.com
WWW:      www.andritz.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000730007
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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