EANS-Hauptversammlung: Andritz AG
Einladung zur Hauptversammlung
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
105. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 22. März 2012, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht zum 31. Dezember 2011, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2011 und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2012
7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über eine Aktienteilung (Aktiensplit) im Verhältnis 1:2,
wodurch die Anzahl der Aktien auf 104.000.000 Stück erhöht wird und auf
jede Stückaktie künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 1,-
entfällt und die entsprechende Änderung der Satzung im § 4 Abs. (2)
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die
geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in den §§ 6 und 20 Abs. (1)
10. Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 1. März 2012 zur Einsicht der Aktionärinnen und
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger
Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
- Beschlussvorschläge
- Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
- Satzungsgegenüberstellung
- Entwurf des Aktienoptionsprogramms 2012.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 1. März 2012 außerdem im
Internet unter www.andritz.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. März 2012 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung
Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax unter der
Telefax-Nummer +43 (316) 69 02-425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. März 2012
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (316) 6902-425 oder an 8045 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder
per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform -
beispielsweise als PDF - dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis
der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.andritz.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. März
2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 19. März 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.
Per Post: ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger Straße 18
8045 Graz
per Telefax: +43 (316) 6902-425
oder
per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20
AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
19. März 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 12. März 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionärinnen
und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der
Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20 AktG).
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 21. März 2012,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Per Telefax: +43 (316) 6902-425
Per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.andritz.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 52.000.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 399.897 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 51.600.103
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage
der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.
Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich
an die Weisungen des der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen
für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
Graz, im Februar 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Original-Content von: Andritz AG, übermittelt durch news aktuell