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Wer sein Auto verleiht, riskiert Ärger
Mögliche Fahrer im Versicherungsvertrag nennen

Köln (ots)

Freundschaftsdienste in allen Ehren - aber Vorsicht
ist geboten, wenn das Auto an Freunde oder Bekannte ausgeliehen wird.
Verursacht der Fahrer damit einen Unfall, ist Ärger programmiert.
AXA-Experte Thomas Jäckel: "Die gute Nachricht ist, dass für den
verursachten Schaden die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des
Autohalters in jedem Fall aufkommt." Wenn eine Vollkaskoversicherung
besteht, bezahlt die Versicherung auch den Schaden am eigenen
Fahrzeug. Der Kunde muss jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung
tragen. Außerdem wird der Vertrag in der Haftpflicht- und
Vollkaskoversicherung zurückgestuft. Dann zahlt der Halter wieder
einen höheren Beitrag. Besteht nur eine Teilkasko, muss er sogar die
Reparaturkosten selbst tragen.
Daher empfiehlt AXA: Wer beabsichtigt, sein Auto zu verleihen,
sollte das bereits beim Abschluss seines Versicherungsvertrages
berücksichtigen. Stellt sich nach einem Schaden heraus, dass der
Fahrer laut Versicherungsvertrag das Fahrzeug gar nicht nutzen durfte
- wenn zum Beispiel nur der Halter und der Ehepartner angegeben
wurden - muss der Versicherte mit einer Nacherhebung des Beitrags,
einer Vertragsstrafe und einer erhöhten Selbstbeteiligung in der
Kaskoversicherung rechnen.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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