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Investor Relations an der Leine: Unternehmen klagen über zu starke Regulierung der Finanzkommunikation

Hamburg (ots)

Die Mehrheit der IR-Experten deutscher
Aktiengesellschaften fühlt sich durch die Vielzahl gesetzlicher 
Vorgaben in ihrer Arbeit behindert. Gerade einmal drei Prozent der 
Fach- und Führungskräfte in IR-Abteilungen sind nicht der Ansicht, 
dass ihr Arbeitsfeld durch eine zu starke Regulierung beeinträchtigt 
wird. Das neue Anlegerschutzgesetz belastet die IR-Abteilungen jedoch
nicht so sehr, dass Nachteile in der Betreuung von Privatanlegern 
entstehen. Dies zeigt der aktuelle IR-Trendmonitor, für den CAT 
Consultants, die dpa-Tochter news aktuell und die PR-Agentur 
Faktenkontor 203 Fach- und Führungskräfte der IR-Branche befragt 
haben.
Zwischenberichtspflicht, Meldepflicht, Prospektpflicht - die 
Finanzmarktkommunikation unterliegt in Deutschland scharfen 
Verpflichtungen zur Publizität. IR-Experten müssen über ein 
erhebliches rechtliches Fachwissen verfügen, um sich im Dickicht aus 
Programmen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen zurecht zu finden.
50 Prozent der befragten Fach- und Führungskräfte sind der Meinung, 
dass die Investor Relations "stark" überreguliert sind. Für 11 
Prozent sind sie es sogar "sehr stark". Vor allem die IR-Abteilungen 
in kleineren Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern haben mit 
den Regelungen zu kämpfen.
Mehr als die Hälfte der befragten IR-Fachleute gibt an, dass die 
Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen zu den drei wichtigsten 
Eigenschaften eines Mitarbeiters in IR-Abteilungen gehört. Die 
Angestellten in IR-Abteilungen nennen dies sogar am häufigsten ihre 
größte Stärke. Aber nur selten können IR-Mitarbeiter in deutschen 
Unternehmen ein rechtswissenschaftliches Studium vorweisen. Dabei 
gibt es spätestens seit der Verabschiedung des Aktionsplans für 
Finanzdienstleistungen (FSAP) der Europäischen Union im Jahr 1999 
geradezu eine Flut von Verpflichtungen, die im Besonderen die 
Finanzmarktkommunikation betroffen haben.
Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist nur ein Beispiel. Es
bedeutet für IR-Abteilungen mitunter einen erheblichen Aufwand. 
Trotzdem sehen die befragten IR-Experten darin keinen Nachteil für 
die Qualität der Investor Relations mit Privatanlegern. So verneinen 
mehr als die Hälfte der Befragten die Möglichkeit, dass die neue 
Gesetzgebung die Veröffentlichung zukunftsgerichteter Aussagen 
unterbinde. Insbesondere IR-Experten von Unternehmen, die mehr als 
5.000 Angestellte beschäftigen, gehen davon aus, dass das neue 
Anlegerschutzgesetz sich in den Investor Relations nicht zum Nachteil
der Privatanleger auswirken wird.
Für den "IR-Trendmonitor" wurden im August und September dieses 
Jahres 203 Fach- und Führungskräfte aus IR-Abteilungen und 
IR-Agenturen von CAT Consultants, der dpa-Tochter news aktuell und 
Faktenkontor befragt. In der Online-Umfrage wurden u.a. 
Einschätzungen der Entwicklung von Budget- und Honorar, Eigenschaften
von IR-Experten, Bedeutung von Zielgruppen und DFVA-Grundsätzen 
erfasst. Der "IR-Trendmonitor" wird regelmäßig zweimal im Jahr 
durchgeführt, um Branchentrends kontinuierlich erfassen zu können.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

Original-Content von: Faktenkontor, übermittelt durch news aktuell

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