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Zuschuss für Brillen: Wann und in welcher Höhe er Ihnen zusteht

Baierbrunn (ots)

Für neue Brillengläser bekommen gesetzlich Versicherte Geld von der Kasse - aber nur in bestimmten Fällen. Wann Sie Anspruch haben und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erklärt Barbara Weber, Expertin für Versicherungen bei finanztip.de, in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins "Apotheken Umschau":

Danach gibt es drei Fälle, in denen die Krankenkasse für Brillen bei Erwachsenen Geld bereitstellt:

  • Wenn Versicherte mit mindestens sechs Dioptrien kurz- oder weitsichtig sind.
  • Wenn eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien vorliegt.
  • Wenn ein Versicherter oder eine Versicherte höchstens 30 Prozent Sehschärfe erreichen kann, auch wenn er oder sie die bestmögliche Brille hat.

Sind diese Kriterien erfüllt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Standardgläser, also etwa 20 bis 160 Euro pro Glas. "Extras wie Kunststoff- oder Gleitsichtgläser fallen raus. Auch fällt die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro an. Zudem müssen Versicherte die Rechnung fürs Brillengestell immer aus eigener Tasche bezahlen", erklärt die Expertin.

Damit die Kasse Kosten trägt, brauchen Versicherte für den ersten Zuschuss ein Rezept aus der Augenarztpraxis, bei Folgeverordnungen genügt oft ein Sehtest bei Optikerin oder Optiker. Wie oft die Kasse bezuschusst, hängt von der Veränderung der Sehstärke ab. Häufig ist ein Zuschuss erst möglich, wenn sich die Sehleistung um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7A/2025 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook, Instagram und YouTube.

Pressekontakt:

Katharina Neff-Neudert, PR-Manager
Tel.: 089/744 33-360
E-Mail: presse@wubv.de
www.wortundbildverlag.de
https://www.linkedin.com/company/wort-&-bild-verlag/

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