Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Verbändebeteiligung zu EEG und Netzpaket gestartet – BEE sieht erhebliche Verschlechterungen
Verbändebeteiligung zu EEG und Netzpaket gestartet – BEE sieht erhebliche Verschlechterungen
Am späten Freitagabend hat das BMWE die Verbändebeteiligung zu EEG-Novelle und Netzanschlusspaket gestartet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in den geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz eine erhebliche Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze. Kritisch sieht der Verband neue Leistungsbegrenzungen für Wind- und Solaranlagen, die weitgehende Streichung von Entschädigungszahlungen im Falle temporärer Netzengpässe, die Streichung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen sowie unzureichende Ausschreibungsmengen für Biogas.
„Statt verlässlicher Investitionsbedingungen schafft die Bundesregierung neue Unsicherheit“, erklärt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Betroffen sei eine Branche mit mehr als 436.000 Arbeitsplätzen und einem jährlichen Investitionsvolumen von rund 37 Milliarden Euro.
Die Referentenentwürfe zu EEG und Netzpaket enthalten nach Einschätzung des Dachverbandes der EE-Branche zu wenige sinnvolle Ansätze für ein flexibleres Stromsystem. „Wir sehen in den vorliegenden Entwürfen eine erhebliche Verschlechterung für die Erneuerbaren Energien. Mit diesen Entwürfen wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgebremst. Die Bundesregierung kommt ihrer Verantwortung nicht nach, in Deutschland Arbeitsplätze zu sichern und für ein wirtschaftsfreundliches Umfeld zu sorgen“, kritisiert Heinen-Esser.
Kritik übt der BEE zudem an der kurzen Beteiligungsfrist von nur drei Werktagen. Für zwei Gesetzesvorhaben dieser Tragweite ist das nicht angemessen.
Einzelne Punkte aus der Vorabprüfung:
Beim Redispatch-Vorbehalt ist zwar der Begriff aus den Entwürfen verschwunden, die zugrundeliegenden Regelungen werden jedoch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben. Heinen-Esser: „Die Anpassungen klingen zwar besser, sind aber letztlich Augenwischerei. Bei einer Anlagenlaufzeit von rund 20 Jahren entsprechen sechs Jahre noch immer einem Drittel dieser Dauer. Das ist für Projekte potenziell existenzbedrohend."
Ebenfalls kritisch bewertet der Verband die geplante Streichung der Förderung für kleine Solaranlagen ab 2027. Auch das Problem der Direktvermarktung für kleine Anlagen bleibt bestehen. Diese dürften große Schwierigkeiten haben, einen Direktvermarkter zu finden. Die Pläne bremsen private Investitionen, halten Haushalte länger in fossiler Abhängigkeit und gefährden zehntausende Arbeitsplätze.
Zudem sind die Ausschreibungsvolumina für Biogas nach wie vor viel zu niedrig. Die leichte Anhebung beim Biogas wird mit der Streichung von Biomethan vollständig konterkariert. Die Folge wird das Aus vieler Anlagen im ländlichen Raum bedeuten und damit erhebliche Auswirkungen auf die Wertschöpfung, insbesondere in der Landwirtschaft, haben.
Positiv sind die zusätzlichen 12 GW Ausschreibungsvolumen für die Windenergie an Land sowie die Erhöhung der Freiflächensolar-Ausschreibungen von 10 auf 14 GW.
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