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AgNes-Prozess: Rechtssicherheit, Netzdienlichkeit und Flexibilitätsanreize als oberste Prämissen ein neues Netzentgeltsystem

AgNes-Prozess: Rechtssicherheit, Netzdienlichkeit und Flexibilitätsanreize als oberste Prämissen für ein neues Netzentgeltsystem

Berlin, 1. Juli 2025: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) hat seine Stellungnahme zum Diskussionspapier der Bundesnetzagentur im Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Dabei sei es entscheidend, dass ein neues Netzentgeltsystem rechtssicher etabliert werde und eine Steuerungswirkung für den Anreiz von Flexibilitäten sowie eine optimale Netznutzung entfalte, fordert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

“Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat wieder deutlich an Dynamik gewonnen. Sie liefern mittlerweile den weitaus größten Anteil am deutschen Strommix und sind daher systemsetzend. Das erhöht den Reformdruck auf das Gesamtsystem und die Anpassung der Netze. Das aktuelle Netzentgeltsystem ist nicht mehr dazu geeignet, Ausbau und Integration der Erneuerbaren in dieser neuen Erzeugungsrealität zu steuern. Eine Reform tut daher Not. Ein neues Netzentgeltsystem muss rechtssicher, netz- und systemdienlich sein und Flexibilitäten anreizen. Sie sind die neue Leitgröße im Strommarkt. Prämisse sollte aus Sicht der Erneuerbaren-Branche daher sein, lokale Signale sowie Netzzustandssignale zu setzen und nicht eine möglichst breite Finanzierungsbeteiligung an den Netzentgelten zu erreichen,” so Peter.

Bei der Ermittlung eines möglichen Einspeisenetzentgeltes (ENE) müsse neben der räumlichen Steuerung auch der Zeitpunkt der Einspeisung Berücksichtigung finden – also die Fahr- bzw. Betriebsweise einer Anlage ein maßgebliches Kriterium darstellen. “Anlagen, deren Betrieb nachweislich netzdienlich erfolgt, müssen in einem solchen Entgeltsystem berücksichtigt werden. Dafür könnten sie von reduzierten ENE profitieren oder aber gänzlich davon befreit werden. Damit entsteht über das ENE eine Lenkungswirkung und es wird mehr Flexibilität und Effizienz im Netz gezielt angereizt. Die pauschale Gleichbehandlung sämtlicher EE-Anlagen hinsichtlich netzbezogener Kosten ist aus unserer Sicht sachlich nicht gerechtfertigt,” so Peter. Die im Arbeitspapier skizzierten Instrumente eines Arbeits-, Leistungs- oder Grundpreises erfüllen nach Ansicht der Branche nicht die Anforderungen an ein geeignetes Einspeisenetzentgelt. Hier könnte ein entsprechend modifizierter Kapazitätspreis die richtigen Anreize setzen.

“Ein Kapazitätspreis bepreist die richtigen Parameter, nämlich die Anschluss- und Übertragungskapazität im Netz. Richtig ausgestaltet schafft er Raum für ein flexibleres Verhalten am Netzanschlusspunkt und die Nutzung der vorhandenen Netzkapazität. Somit könnten auch der Anlagenbestand und Speicher angesprochen werden,” so Peter. Auch die Netzbetreiber profitierten von positiven Effekten: Da nur eine fest vereinbarte Kapazität ganzjährig zur Verfügung gestellt werden müsse, sei eine bessere Planung des Netzes möglich. Geschickt kombiniert könnten Kapazitätspreis und intelligent ausgestalteter Baukostenzuschuss dazu beitragen, den Zubau räumlich effektiv zu steuern, Flexibilitäten zu heben und somit Redispatchkosten zu senken, ist sich die EE-Branche sicher.

Zur Stellungnahme

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
 presse@bee-ev.de
Tel: 030 212341 - 253 & 0151 20363542
Fax: 030 212341 - 410
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