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Beschaffungsumlage für Erdgas: Keine Weitergabe an Kunden

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Im September hat die RheinEnergie ihre Erdgaskundinnen und -kunden darüber informiert, dass sie zum 1. November die von der Bundesregierung neu eingeführten Umlagen zur Gasbeschaffung und zur Gasspeicherung weitergibt. Die Weitergabe der Beschaffungsumlage wird jetzt nicht erfolgen: Durch die Beschlüsse der Bundesregierung von Ende September, auf die Beschaffungsumlage für Gas zu verzichten, ist dies in der Form nicht mehr notwendig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Presseinformation. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Adrian Bolz

Unternehmenskommunikation

RheinEnergie AG
Parkgürtel 24, 50823 Köln
Telefon 0221 178-3035
 http://www.rheinenergie.com
 presse@rheinenergie.com

Vorstand:
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Susanne Fabry
Birgit Lichtenstein
Achim Südmeier


Vorsitzender des Aufsichtsrates:
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