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Gleichberechtigung fordert ihren Tribut

Hamburg (ots)

Über das allen Menschen zustehende Maß an Wertschätzung hinaus ist es üblich, in bestimmten Situationen einigen Personen einen zusätzliche kleinen "Sonderbonus" zuzuerkennen. Nach überlieferten Kriterien wurden ehemals prinzipiell Frauen und Älteren kleine Vorrangstellungen eingeräumt.

Das hat sich im beruflichen Bereich schon lange geändert. Im Sinne des gleichberechtigt miteinander Arbeitens wird dort bereits seit vielen Jahren für etwaige Reihenfolgen ausschließlich nach der Hierarchie geschaut. So haben Vorgesetzte zum Beispiel das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie Mitarbeitenden das Du anbieten wollen. Ebenso, von ihnen bei einem Zusammentreffen als Erste gegrüßt zu werden oder an einer Tür den Vortritt zu bekommen. Und das unabhängig von Geschlecht und Alter.

Da sich Gleichberechtigung weder auf das Berufsleben noch auf Zweigeschlechtlichkeit reduziert, empfiehlt es sich in unserer Zeit, neue Gedankengänge zu entwickeln. Es bietet sich deshalb an, im privaten Bereich bei der Entscheidung zu bestimmten kleinen Sonderrechten - zum Beispiel die beim Beruf erwähnten oder den Namen einer noch fremden Person als erstes zu erfahren- vorrangig nach dem Alter zu schauen. Allerdings spielt heutzutage unter Erwachsenen im Gegensatz zu früher ein geringer Altersunterschied keine Rolle mehr. Frühestens wenn dieser ungefähr 30 Jahre beträgt, sollten solche kleinen Bevorzugungen dem so viel älteren Menschen wertschätzend zuerkannt werden.

Beispielhafte Situation zum Bekanntmachen: Ihnen stehen eine Frau (vermutetes Alter um die 30) und ein Mann (auf mindestens Ende 60 geschätzt) gegenüber, die Sie miteinander bekannt machen wollen. Dann ist die moderne Reihenfolge, dem deutlich älteren Herrn als Erstem den Namen der (noch) unbekannten Dame zu nennen. Gehörten die beiden einer Generation an - etwa um die 25 und 40 Jahre alt - wäre es völlig unerheblich, weil gleichermaßen höflich, welche Reihenfolge der Namen Sie wählen.

Das bedeutet: Wer aus alter Tradition und Gewohnheit im privaten Bereich die Dame bevorzugen möchte, begeht selbstverständlich ebenso wenig einen Fauxpas wie diejenigen, die sich ausschließlich am Alter orientieren. Und genauso selbstredend bleibt es jedem Mann unbenommen, auch weiterhin einer Frau gegenüber als Gentleman aufzutreten, und ihr zum Beispiel Kavaliersgesten anzubieten.

Pressekontakt:

Inge Wolff - Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)
Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge Training und Coaching e. V. (BvKnigge)
Präsidentin Umgangsformen-Akademie Deutschlands e. V. (UAD)
Jenaer Straße 3, 33647 Bielefeld
Telefon: (01 75) 7 44 11 18

Karl-Werner Wiemers
"WDTU Service GmbH" - Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Weidestr. 120 b, 22083 Hamburg
Telefon: (0 40) 50 05 82-24, E-Mail: karl-werner.wiemers@tanzen.de

Original-Content von: Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V., übermittelt durch news aktuell

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