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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Verabschiedete UN-Konvention ist großer Fortschritt für Behinderte

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, auf 
die sich ein UN-Ausschuss am 25. August in New York verständigt hat, 
ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für 650 
Millionen behinderte Menschen ist die UN-Konvention ein großer 
Fortschritt.
Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtliche 
bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen 
sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die
umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der 
Gesellschaft zu sichern sowie diskriminierende Gesetze und Barrieren 
abzubauen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von 
Menschen mit Behinderungen muss noch von der UN-Vollversammlung 
angenommen und von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert 
werden.
In der letzten Verhandlungsrunde konnten entscheidende Punkte im 
Sinne der behinderten Menschen durchgesetzt werden: bei der 
Definition, wer als behindert gilt, wurde eine gute Lösung erzielt, 
die keine Behindertengruppe ausschließt. Die Rechte behinderter 
Frauen sind umfassend berücksichtigt. Die Konvention macht deutlich, 
dass die Vertragsstaaten besondere Anstrengungen zur Beseitigung der 
mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen unternehmen
müssen. Hierfür hatte sich der SoVD verstärkt eingesetzt. Es ist 
außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes Monitoring-System die 
Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.
Allerdings bleibt der ausgehandelte Text für Behinderte in 
Russland, China und arabischen Ländern in einem entscheidenden Punkt 
unzureichend: in einer Fußnote zum Artikel zur 'gleichen Anerkennung 
vor dem Gesetz' heißt es, dass der Ausdruck 'legal capacity' in der 
russischen, chinesischen und arabischen Sprache 'eher die Fähigkeit 
Rechte zu haben' bezeichnet, als die 'Fähigkeit, rechtlich zu 
handeln'. Damit kann eine Fußnote weiterhin die umfassende Teilhabe 
von Millionen behinderter Menschen in den entsprechenden Sprachräumen
verhindern.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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