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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD fordert: Korrekturen bei Hartz IV zügig umsetzen

Berlin (ots)

Zum Zwischenbericht des Ombudsrats erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der Zwischenbericht des Ombudsrats
bestätigt unsere Auffassung, dass Korrekturen bei Hartz IV dringend
notwendig sind. Wir unterstützen insbesondere die Forderung des
Ombudsrats nach einer Angleichung des Arbeitslosengeldes in Ost- und
Westdeutschland. Weiteren Korrekturbedarf sehen wir bei den zu
geringen Freibeträgen für die Altersvorsorge. Der Grundfreibetrag
muss deutlich erhöht werden. Außerdem muss die berufliche
Wiedereingliederung behinderter Arbeitsloser insbesondere in den
Optionskommunen sichergestellt werden. Die Vereinbarungen, die ältere
Arbeitslose nach der 58er-Regelung vor Inkrafttreten von Hartz IV mit
den Arbeitsagenturen abgeschlossen haben, müssen Bestand haben. Eine
Kürzung ihrer Leistungen ist Vertragsbruch. Wir fordern darüber
hinaus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Neuberechnung des
Arbeitslosengeldes II auf der Grundlage der aktuellen Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe zügig erfolgt. Die jetzige Höhe des
Arbeitslosengeldes II beruht auf der längst überholten
Verbrauchsstichprobe von 1998. Wir fordern eine realitätsgerechte
Bemessung des Arbeitslosengeldes II. SPD und Union, die Hartz IV
gemeinsam beschlossen haben, fordern wir auf, die Empfehlungen des
Ombudsrats zügig umzusetzen und darüber hinaus weitere Korrekturen zu
prüfen. Vor allem muss der Grundsatz „Fordern und Fördern“ auch
eingelöst werden. Statt einseitiger Forderungen an die Arbeitslosen
muss die Devise jetzt lauten: „Vorfahrt für Förderung“.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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