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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Pflegebedürftige brauchen Prävention statt Freiheitsbeschränkungen

Berlin (ots)

28. April 2005
Zum heutigen BGH-Urteil zu Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige
in Heimen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei
Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen die Würde und die Selbstständigkeit
der Bewohner zu wahren ist.
Wir werten dies als Stärkung der Freiheitsrechte der
Pflegebedürftigen. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fesselung,
Fixierung oder Bettgitter verletzen die Menschenwürde der
Pflegebedürftigen. Sie sind zudem mit gesundheitlichen Risiken
verbunden und können sogar zum Tod durch Strangulation führen. Die
Pflege muss daher so gestaltet werden, dass auf
freiheitsbeschränkende Maßnahmen verzichtet werden kann.
Es gibt andere und bessere Wege, Stürze zu vermeiden. Dazu zählen
Bewegungstraining oder Hüftschutzhosen. Mit Prävention lässt sich
ein großer Teil der Stürze vermeiden oder die Gefahr von
Knochenbrüchen deutlich verringern. Wir fordern, dass die
Krankenkassen solche präventiven Mittel finanzieren. Eine
Hüftschutzhose kostet 70 Euro. Sie schützt die Pflegebedürftigen
und erspart den Kassen die teuren
Folgekosten von Knochenbrüchen.
Wir brauchen überdies eine aktivierende Pflege, die die
Kompetenzen von Pflegebedürftigen wiederherstellt und erhält.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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