Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Allgemeinverbindlichkeit stärkt Attraktivität des Bäckerhandwerks für den Nachwuchs
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Berlin, 07.01.2026. – Rückwirkend zum 1. März 2025 ist der aktuelle Tarifvertrag für Auszubildende nun allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Tarifvertrag gilt somit bundesweit für alle Betriebe des deutschen Bäckerhandwerks, sodass alle Azubis Anspruch auf die darin festgelegten Ausbildungsvergütungen haben.
Der zum 1. März in Kraft getretene Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks ist rückwirkend durch Unterzeichnung der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gilt der Tarifvertrag für alle, die eine Ausbildung in einem Betrieb des Bäckerhandwerks machen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten am 28. Januar 2025 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen und beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. „Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung macht die Ausbildung im Bäckerhandwerk attraktiver“, bringt es Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks auf den Punkt. „Zu einer Ausbildung, die sich lohnt, gehört mehr als der finanzielle Aspekt. Deshalb unterstützen wir Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mit verschiedenen Angeboten.“
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bietet den Azubis mit der Kampagne „Back Dir Deine Zukunft“ (www.bddz.de) umfangreiche Unterstützungsangebote. Dazu zählen die digitale Berichtsheft-App, die den Ausbildungsalltag erleichtert sowie die kostenlose Lernplattform „Azubi-Campus“, die beim Vertiefen von Fachwissen und bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt. Ergänzend helfen mehrsprachige Sprach-Flyer mit Übersetzungen wichtiger Fachbegriffe in 13 Sprachen beim Einstieg in das Bäckerhandwerk.
Mit diesen Maßnahmen unterstreicht der Zentralverband sein Bestreben, die Ausbildung im Bäckerhandwerk auch zukünftig attraktiv aufzustellen und junge Menschen für die Branche zu begeistern. „Die Kombination aus fairer Ausbildungsvergütung, modernen Lernhilfen und praxisnaher Unterstützung trägt dazu bei, das Bäckerhandwerk als attraktiven und zukunftssicheren Ausbildungsbranche weiter zu stärken“, ist Roland Ermer überzeugt. Mit einem Plus von 17 Prozent bei neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Beruf Bäcker/Bäckerin sowie 9,3 Prozent mehr Neuverträgen im Beruf der Bäckereifachverkäufer/-in punktet die Branche beim Nachwuchs. „Die gestiegenden Azubi-Zahlen zeigen, dass diese Maßnahmen wirken. Wir senden ein klares Signal an junge Menschen: Wer bei uns lernt, erhält eine sichere, sinnstiftende Ausbildung – und eine faire Ausbildungsvergütung“, so Ermer weiter.
Tarifvertrag im Überblick:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.020 Euro brutto ab März 2025 → 1.070 Euro brutto ab März 2026
- 2. Ausbildungsjahr: 1.090 Euro brutto ab März 2025 → 1.140 Euro brutto ab März 2026
- 3. Ausbildungsjahr: 1.230 Euro brutto ab März 2025 → 1.280 Euro brutto ab März 2026
Kontakt Zentralverband
Susan Hasse Pressereferentin Tel: (030) 20 64 55-42 E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de

