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BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BVR: Steuerreformpaket benachteiligt vor allem den Mittelstand

Hamburg (ots)

Einkommensteuertarif stärker absenken/Spitzensteuersatz auf 45
Prozent / Unbefristete Fortführung der Übergangsregelung zum
Halbeinkünfteverfahren sicherstellen
Der Mittelstand ist Leidtragender des
Unternehmenssteuerreformpakets der Bundesregierung. Dies erklärte der
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in
Hamburg anlässlich seiner 53. Bankwirtschaftlichen Tagung. Die starke
Spreizung zwischen dem Körperschaftsteuersatz und dem Spitzensatz der
Einkommensteuer geht zu Lasten des Mittelstandes. Denn die längst
überfällige Absenkung der Körperschaftsteuer von 40 Prozent auf 25
Prozent ab dem Jahr 2001 kommt nur rund zehn Prozent der Unternehmen
in Deutschland zugute. Die Belastung der Personengesellschaften und
Einzelunternehmen ist im Vergleich dazu mit einem Spitzensteuersatz
bei der Einkommensteuer von 48,5 Prozent im Jahre 2001, von 47
Prozent ab dem Jahr 2003 und von 45 Prozent ab dem Jahr 2005
zuzüglich Solidaritätszuschlag deutlich höher. BVR-Präsident Dr.
Christopher Pleister: "Aus mittelständischer Sicht ist es daher
dringend erforderlich, den Einkommensteuertarif stärker als bisher
vorgesehen abzusenken. Schon ab dem Jahr 2001 könnte der
Spitzensteuersatz auf 45 Prozent gesenkt werden."
Hierfür sollte ein Teil der erwarteten hohen Einnahmen aus der
Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen, aus dem Verkauf von
Telekom-Aktien und aus dem Börsengang der Post eingesetzt werden.
Insgesamt fließen dadurch bis zu 140 Milliarden Mark in die Kassen
des Staates.
Der BVR hält das Optionsmodell der Bundesregierung nicht für
geeignet, mittelständische Unternehmen steuerlich zu entlasten.
Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben so zwar die
Möglichkeit, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen, doch
geht diese Option mit der Haftung aller Gesellschafter, der
Aufdeckung der stillen Reserven im Sonderbetriebsvermögen, einem
hohen Beratungsaufwand und den zu erwartenden negativen Folgen bei
der Erbschaftsteuer einher. Nach Ansicht des BVR scheuen viele
Mittelständler diesen Aufwand.
Die alternativ zum Optionsmodell vorgesehene pauschale Anrechnung
der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer heilt die Benachteiligung
der Personengesellschaften und Einzelunternehmen nicht.
Auch von der Gegenfinanzierung der Steuerreform sind die
mittelständischen Unternehmen relativ stärker betroffen als die
Großunternehmen. Die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen
trifft kleine und mittlere Unternehmen besonders hart: Verglichen mit
großen Unternehmen haben Abschreibungen bei ihnen in Relation zur
Gesamtleistung ein größeres Gewicht. Und dies obwohl die kleinen
Unternehmen von der Senkung der Steuertarife bereits deutlich weniger
profitieren als die großen.
Ausdrücklich begrüßt der BVR die geplante Steuerbefreiung der
Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen. Dies erleichtert den
im Zuge der Globalisierung dringend notwendigen strukturellen Wandel
in der deutschen Wirtschaft. Keinesfalls dürfen jedoch nur
Körperschaften von einer solchen Steuerbefreiung profitieren. Es ist
nicht hinnehmbar, dass Personengesellschaften bei der beabsichtigten
Steuerbefreiung außen vor bleiben. Eine entsprechende Regelung würde
den Generationswechsel im Mittelstand erleichtern. Vorstellbar wäre
hier etwa eine deutliche Anhebung des Freibetrags für
Veräußerungsgewinne von derzeit 60 000 Mark, begleitet von einer
Tarifvergünstigung für die Veräußerungsgewinne.
Kritik an Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
Erneut kritisierte der BVR den Plan der Bundesregierung, das
Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren zu Gunsten eines
Halbeinkünfteverfahrens aufzugeben. Der Gesetzentwurf zur
Übergangsregelung führt im Ergebnis zu einer Doppelbesteuerung der
betroffenen Unternehmen. Opfer dieser steuerlichen Doppelbelastung
sind hauptsächlich jene Unternehmen, die etwa aufgrund ihrer
Bilanzstruktur oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften ihre in der
Vergangenheit erzielten Gewinne innerhalb des vorgesehenen
Übergangszeitraums nicht in vollem Umfang ausschütten können. Dazu
gehören auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die strengen
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nach dem Kreditwesengesetz machen
es ihnen unmöglich, ihre Rücklagen innerhalb der bislang zeitlich eng
begrenzten Übergangsfrist in vollem Umfang auszuschütten, ohne dabei
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang ihres Eigenkapitals
unter die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestgröße abzusenken.
Daher verlangt der BVR die vollständige Verrechnung der zum
31.12.2000 festgestellten Körperschaftsteuerguthaben mit späteren
Gewinnausschüttungen, um die Doppelbesteuerung abzuwenden. Eine
unbefristete Fortführung der bereits vorgesehen Übergangsregelung
scheint hierfür am besten geeignet.

Rückfragen bitte an:

BVR-Pressetelle
Tel.: 0228/509274

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell

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