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Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschland

Gesetzentwurf zur Einführung des neuen Krankenhaus-Vergütungssystems

Düsseldorf (ots)

Chefärzte warnen:
   Gesetzentwurf ist Mogelpackung und gefährdet die Existenz
kleinerer Krankenhäuser
Entwurf des BMG führt zu floatenden Preisen für Kliniken und
erschwert die Nutzung innovativer medizinischer Behandlungsmethoden
Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur
Einführung des pauschalierenden DRG-Vergütungssystems in den
Krankenhäusern gefährdet nach Meinung des Verbandes der leitenden
Krankenhausärzte (VLK) massiv die Existenz kleinerer Krankenhäuser
und erschwert nachhaltig die Übernahme medizinisch-wissenschaftlicher
Innovationen in die Regelbehandlung der Kliniken. VLK-Präsident Prof.
Dr. Dr. Hermann Hoffmann sagte dazu jetzt in Düsseldorf im Rahmen
einer Stellungnahme seines Verbandes: "Sollte der Gesetzentwurf in
der gegenwärtigen Fassung in Kraft treten, werden wir einen nie
dagewesenen Kahlschlag unter den kleineren Kliniken in Deutschland
erleben." Gerade diese Krankenhäuser seien jedoch unverzichtbar für
die Patientenversorgung vor allem in den ländlichen, dünn besiedelten
Regionen Deutschlands, betonte Hoffmann, dessen Verband die
Vertretung der rund 14.000 leitenden Krankenhausärzte in Deutschland
ist.
Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass das
neue, nach dem DRG-Verfahren (DRG = Diagnosis Related Groups)
arbeitende pauschalierende Vergütungssystem für die Krankenhäuser ab
dem 1. Januar 2003 stufenweise in Kraft tritt und ab Anfang 2007 in
vollem Umfang für alle Kliniken und Fachgebiete außer der Psychiatrie
gilt.
Entsprechend diesem neuen Vergütungssystem richtet sich dann die
Bezahlung der Krankenhausleistungen nicht mehr nach der Länge des
Klinikaufenthaltes, sondern nach der Zuordnung der Erkrankung des
Patienten zu einer Diagnose und einer damit verbundenen
Fallpauschale, die die gesamte Leistung der Klinik abgelten soll.
Die jetzt veröffentlichte Stellungnahme des Verbandes der
leitenden Krankenhausärzte macht deutlich, dass der Gesetzentwurf
entgegen den vorherigen Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt eine "Mogelpackung" ist, weil er doch an der strikten
Budgetierung der Krankenhausausgaben festhält und dabei gleichzeitig
systematisch kleinere Krankenhäuser benachteiligt. Die Budgetierung
soll auf zwei Wegen durchgesetzt werden: Einerseits sollen die
Bewertungsrelationen für Leistungen, bei denen in erhöhtem Maße
Fallzahlsteigerungen eingetreten oder zu erwarten sind, gezielt
abgesenkt werden. Andererseits sollen die Vertragsparteien auf der
Landesebene, die mit Wirkung für die Krankenhäuser und die
Krankenkassen vor Ort einen Basisfallwert für das kommende
Kalenderjahr festlegen, sicherstellen, dass - soweit noch keine
Absenkung vorgenommen wurde - zusätzliche Fälle nur in Höhe der
variablen Kostenanteile vergütet werden, was zu einer entsprechenden
Absenkung des durchschnittlichen Basisfallwertes für alle Leistungen
führt. Damit wird in der Tat einerseits auf Bundesebene und
andererseits auf Landesebene ein Budget für alle Krankenhausausgaben
eingeführt - eine Deckelung, die es in der bisherigen Geschichte der
Krankenhausfinanzierung in Deutschland noch nicht gegeben hat.
Kleinere Kliniken - die eigentlichen Verlierer des neuen
Vergütungssystems
"Dies bedeutet nichts anderes als einen floatenden Punktwert",
heißt es in der VLK-Stellungnahme dazu - mit allen negativen Folgen,
wie sie aus den Praxen niedergelassener Ärzte hinlänglich bekannt
sind: Bei variablem Punktwert und damit variablen, von der
Leistungsmenge insgesamt abhängigen Preisen kann nicht mehr konkret
kalkuliert werden - eine realistische Planung ist für das Krankenhaus
nicht mehr möglich. Außerdem führt ein solches System dazu, dass als
Gegenmaßnahme gegen sinkende Preise mehr Leistungsmenge produziert
wird - ein Vorgang, bei dem dann kleinere Kliniken massiv
benachteiligt sind. Denn größere Kliniken sind naturgemäß eher in der
Lage, größere Zusatzmengen zu leisten. VLK-Präsident Hoffmann:
"Kleinere Kliniken werden durch diese Regelungen systematisch
benachteiligt und zu den eigentlichen Verlierern des neuen
Vergütungssystems - sie werden schnell und in großem Umfang schließen
müssen!"
Aber auch die medizinisch sinnvolle - und durch die ständige
Zunahme älterer und alter Patienten unausweichliche - Zunahme von
Krankenhausleistungen wird unter der strikten Budget-Deckelung, die
der Gesetzentwurf vorsieht, dann nicht mehr finanziert werden. Damit
werde das Erkrankungsrisiko nicht mehr von den Krankenkassen, sondern
real von den Kliniken getragen, kritisiert der VLK.
Ungenügende Vergütung neuer, innovativer medizinischer
Behandlungsmethoden
Ein weiterer Kritikpunkt der Chefärzte-Vertretung ist die
ungenügende Vergütung neuer, innovativer medizinischer
Behandlungsmethoden, die noch nicht in Fallpauschalen berücksichtigt
worden sind. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine "Kann"-Bestimmung
vor, nach der Kliniken und Kassen zeitlich befristete
Vergütungsregelungen vereinbaren können - aber nicht müssen! Damit
werde in Zukunft medizinischer und medizinisch-technischer
Fortschritt den Patienten nur noch mit erheblicher Zeitverzögerung
zugute kommen - wenn überhaupt, kritisiert der VLK in seiner
Stellungnahme. Dies - so VLK-Präsident Hoffmann - mache deutlich,
"wie sehr die Einbeziehung des medizinischen Fortschritts in die
Leistungspflicht der Krankenkassen künftig als Sonderfall betrachtet
werden soll".
Hinweis für die Redaktionen:
Die Stellungnahme des VLK zum "Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur
Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser" kann von der
VLK-Homepage heruntergeladen werden:
   http://www.vlk-online.de/aktu/drg-stellungnahme.pdf
Sollten Sie Rückfragen zu dieser Pressemeldung haben oder
ergänzende Auskünfte benötigen, steht Ihnen hierzu VLK-Präsident
Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann unter der Telefonnummer 0211-45 49
9-20 zur Verfügung.
Presserechtlich verantwortlich:
Prof. Dr. Hermann Hoffmann, Präsident des Verbandes der leitenden
Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
Kennedydamm 55/Roßstraße 166
40476 Düsseldorf
Tel. 0211-454 99-0
Fax  0211-45 18 34
www.vlk-online.de

Original-Content von: Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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