ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Bundesarbeitsgericht: ver.di begrüßt Urteile zu Mehrarbeitszuschlägen von Teilzeitbeschäftigten
Bundesarbeitsgericht: ver.di begrüßt Urteile zu Mehrarbeitszuschlägen von Teilzeitbeschäftigten
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutigen Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zu Mehrarbeitszuschlägen von Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel Niedersachsen (BAG 5 AZR 155/22) sowie für Teilzeitbeschäftigte im Groß- und Außenhandel Bayern (BAG 5 AZR 118/23). Konkret ging es in beiden Verfahren um Teilzeitbeschäftigte, denen trotz ihrer Mehrarbeit, mit Verweis auf den Manteltarifvertrag für den Einzelhandel Niedersachsen sowie den Groß- und Außenhandel Bayern, entsprechende Zuschläge verwehrt wurden. Das Gericht hat in beiden Fällen eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten festgestellt, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Das Landesarbeitsgericht hatte keine Feststellungen zum Umfang geleisteter Mehrarbeitsstunden getroffen, so dass der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wurde.
„Diese Entscheidung ist eine gute Nachricht für Teilzeitbeschäftigte und insbesondere für Millionen von Frauen, da im Einzelhandel überwiegend Frauen beschäftigt sind und rund 64 Prozent der über drei Millionen Beschäftigten in Teilzeit arbeiten – häufig unfreiwillig mit viel zu wenigen Stunden“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. „Das Urteil stärkt den Gleichbehandlungsgrundsatz und setzt ein deutliches Signal für die Stärkung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Es ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Entgeltgerechtigkeit und ein Signal gegen die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten.“
Die gleiche Vergütung von Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten sei ein überfälliger Schritt hin zur Gleichstellung und ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Handel, so Zimmer weiter. Insbesondere im Handel gelte: „Wer Fachkräfte gewinnen und halten will, kommt an Frauen nicht vorbei. Deswegen brauchen wir zudem auch mehr vollzeitnahe Arbeitsplätze. Nur diese sichern ein Einkommen, von dem Frauen und Männer leben können und schützen vor Altersarmut.“
V.i.S.d.P.
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