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Medien-Info: ver.di warnt vor völliger Aushöhlung der EU-Lieferkettenrichtlinie – Werneke: „Der Schutz von Arbeitnehmer- und Menschenrechten steht auf der Kippe“

Ver.di warnt vor völliger Aushöhlung der EU-Lieferkettenrichtlinie – Werneke: „Der Schutz von Arbeitnehmer- und Menschenrechten steht auf der Kippe“

Vor der für Montag (13. Oktober 2025) geplanten Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über die EU-Lieferkettenrichtlinie warnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eindringlich vor deren Aushöhlung. Anlass ist die sich abzeichnende Verständigung zwischen den Christdemokraten (EVP) und Sozialdemokraten (S&D) auf eine deutlich abgeschwächte Fassung der Lieferkettenrichtlinie. Dies geschah vor dem Hintergrund der Ankündigung der EVP, andernfalls noch weitergehende Verwässerungen mit den rechtsextremen Kräften des EU-Parlaments zu erwirken.

„Wenn die EVP mit der Drohung, im Zweifel gemeinsam mit der extremen Rechten zu stimmen, Zugeständnisse erzwingen kann, ist das ein gefährlicher Dammbruch, politisch wie moralisch. Für die Zukunft europäischer Politik ist dies äußerst besorgniserregend: De facto haben wir damit eine Koalition der EVP mit der extremen Rechten“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag.

„Die EU steht an einem Scheideweg“, so Werneke weiter. „Wenn aus Angst vor der extremen Rechten zentrale Elemente dieser Richtlinie geopfert werden, wäre das ein fatales Signal – für Europa, für die Beschäftigten und für all jene, die weltweit unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen leiden. Menschenrechte und nachhaltige Unternehmensverantwortung dürfen nicht zum politischen Spielball werden“, so Werneke.

ver.di fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, für den Erhalt der ursprünglichen Fassung der Richtlinie zu stimmen. Entscheidend sei, dass der Anwendungsbereich nicht weiter eingeschränkt wird: Eine Grenze von 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz würde nur noch etwa 1.000 Unternehmen in der EU und nur noch 120 der derzeit in Deutschland vom Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen erfassen. Zudem müsse die einheitliche zivilrechtliche Haftung bestehen bleiben, um den Zugang zu Recht für Betroffene zu sichern. Und schließlich müsse der risikobasierte Ansatz entlang der gesamten Lieferkette beibehalten werden, anstatt sich nur auf die überwiegend in der EU ansässigen direkten Zulieferer zu beschränken, damit die Richtlinie wirksam bleibt und unnötige Bürokratie vermieden wird.

Werneke: „Ohne klare Haftungsregeln und einen umfassenden Geltungsbereich wird die Lieferkettenrichtlinie zu einem zahnlosen Tiger. Wer faire Lieferketten will, muss auch dafür sorgen, dass Verantwortung und Kontrolle entlang der gesamten Wertschöpfungskette greifen.“

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
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