ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Krankenhausreform: ver.di fordert deutliche Nachbesserung und Beibehaltung der Pflege-Personaluntergrenzen als Qualitätskriterium
Krankenhausreform: ver.di fordert deutliche Nachbesserung und Beibehaltung der Pflege-Personaluntergrenzen als Qualitätskriterium
Anlässlich der für den morgigen Mittwoch (10. September 2025) geplanten Kabinettsentscheidung über das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) deutliche Nachbesserungen. „Eine erfolgreiche Reform gibt es nur mit den Beschäftigten, nicht gegen sie. Nur mit ausreichend Personal ist eine gute und sichere Versorgung möglich“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Wer glaube, dass das Personal der Planung einfach folge, irrt. „Die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen müssen frühzeitig beteiligt werden.“
Die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen nicht mehr als Qualitätskriterium von den Leistungsgruppen vorzusehen, wäre eine fatale Fehlentwicklung, die politische Erfolge bei der Pflege der letzten Jahre zunichtemache. „Für Patientinnen und Patienten kann es gefährlich werden, wenn auf den Stationen nicht genug qualifizierte Pflegepersonen sind, die nach einer erfolgreichen OP kontinuierlich die Überwachung sicherstellen können“, erklärte Bühler. Schließlich brauche es neben Ärztinnen und Ärzten auch genug Beschäftigte in der Pflege und anderen Berufsgruppen. “Die Pflegepersonaluntergrenzen sind das absolute Minimum. Wer sogar diese Untergrenzen reißt, kann keine Qualität liefern.“
ver.di kritisiert die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. Eine bloße Fristverschiebung löse das Problem nicht. „Eine Vorhaltefinanzierung, die dem Namen gerecht wird, darf nicht von einer Fallzahl abhängig sein“, so Bühler. Wichtig sei insbesondere die vollständige Refinanzierung der Personalkosten. „Für ein funktionierendes Krankenhaus braucht es alle Beschäftigtengruppen. Alle leisten einen wichtigen Beitrag, deshalb müssen die Personalkosten, wie die Pflege am Bett, vollständig übernommen werden.“
V.i.S.d.P.
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