ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Keine Streiks an deutschen Flughäfen: ver.di-Bundestarifkommission nimmt Schlichterempfehlung für Bodenverkehrsdienste an
Die Bundestarifkommission Bodenverkehrsdienste der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Montagabend einstimmig die Schlichtungsempfehlung aus der Vorwoche mit einem umfangreichen Tarifpaket für rund 30.000 Beschäftigte an deutschen Flughäfen angenommen. Grund für die Schlichtung war ein Konflikt zwischen ver.di und den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (für die Kommunen) und ABL (für private Dienstleister) über die geplante wertgleiche Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst (TVöD) auf den Entgelttarifvertrag der Bodenverkehrsdienste. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen Tag für Tag zentrale Dienstleistungen an deutschen Flughäfen: das Be- und Entladen von Flugzeugen, die Gepäckabfertigung, die Passagierbetreuung sowie weitere unverzichtbare Services.
„Erst die Verhandlungen der Schlichtungskommission, die wir als Gewerkschaft angerufen haben, brachten den Durchbruch“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Oliver Bandosz am Dienstag. „Das Ergebnis geht über die einfache Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst sogar hinaus, weil wir etliche finanzielle Verbesserungen mit einer Verlängerung der Laufzeit erreichen konnten. Der Branchentarifvertrag wird so klar gestärkt.“ Bandosz lobte ausdrücklich die Arbeit der von ver.di nominierten Schlichterin Yvonne Sachtje. „Wir haben jetzt ein ausgewogenes, differenziertes Tarifpaket.“ Mit der Zustimmung durch die Bundestarifkommission seien Streiks bei den Bodenverkehrsdiensten bis März 2027 vom Tisch, so der Gewerkschafter.
Das Tarifpaket sieht bei einer Laufzeit bis zum 31. März 2027 eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro) ab dem 1. April 2025 und eine weitere Erhöhung ab dem 1. Mai 2026 vor, die auch eine dauerhafte Sockelerhöhung umfasst (35 Euro plus 2,8 Prozent). Die Entgelte der Auszubildenden steigen zu den gleichen Zeitpunkten um je 75 Euro. Zudem werden erstmals Zulagen für Schichtarbeit (60 Euro) und Wechselschichtarbeit (95 Euro) eingeführt sowie zwei Sonderzahlungen von je 200 Euro für 2025 und 2026 gewährt. Alle Beschäftigten und Auszubildenden erhalten zudem ab 2027 einen zusätzlichen Urlaubstag.
Die Umsetzung dieses Pakets für die Bodenverkehrsdienste steht noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst zum Abschluss beim TVöD vom 6. April 2025. Die Kommission tagt dazu am 12. Mai, derzeit läuft eine Mitgliederbefragung.
V.i.S.d.P.
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