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Statistisches Bundesamt

Im Schnitt eine Stunde pro Monat für die Statistik

Wiesbaden (ots)

Rund 64 Minuten im Monat beträgt der
durchschnittliche Aufwand für Unternehmen, die zu amtlichen
Statistiken melden. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Studie „Die
Bedeutung der Belastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken“
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die im
Rahmen einer Pressekonferenz des DIW heute in Berlin vorgestellt
wurde.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
hat das DIW, basierend auf Daten der Statistischen Ämter des Bundes
und der Länder, die Belastung der Unternehmen durch die amtliche
Statistik bei rund 75 000 Unternehmen repräsentativ ermittelt. Die
Ergebnisse zeigen, dass 85% der knapp 3,5 Millionen Unternehmen in
Deutschland 2004 überhaupt nicht zu einer Erhebung der Statistischen
Ämter herangezogen wurden. Die knapp 529 000 Unternehmen (15%), die
zu einer oder mehreren Statistiken befragt wurden, mussten im
Durchschnitt rund 64 Minuten im Monat für Fragen der amtlichen
Statistik aufwenden.
Die Ergebnisse zeigen aber auch große Unterschiede in der
Belastung zwischen den Auskunftspflichtigen. So hatten kleinere
Unternehmen (bis 9 Beschäftigte) einen durchschnittlichen
Meldeaufwand von lediglich einer halben Stunde im Monat, bei
Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte) belief sich der Aufwand dagegen
auf durchschnittlich zehn Stunden. Auch nach Wirtschaftsbereichen
gibt es beim Meldeaufwand eine große Spanne. Die Bearbeitungszeit der
Statistiken beim Verarbeitenden Gewerbe lag mit durchschnittlich rund
drei Stunden im Monat um gut zwei Stunden über dem
gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 64 Minuten. Den weitaus
größten Meldeaufwand verursachte die Intrahandelsstatistik. Über 40%
des gesamten Statistikaufwands waren durch sie bedingt.
„Gute Politik braucht gute Statistik. Hochwertigen Statistiken
steht ein entsprechender Aufwand bei den Auskunftgebenden gegenüber.
Das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen zu verbessern, ist eine
Daueraufgabe“, so der Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes,
Walter Radermacher, bei der DIW-Pressekonferenz.
Das Anfang Juli beschlossene erste „Mittelstandsentlastungsgesetz“
ist ein Beispiel dafür, dass dieses Bestreben auch zu konkreten
Ergebnissen führt: Unter anderem wird die Statistik der
Baufertigstellungen nur noch jährlich statt monatlich erstellt und
die Lohn- und Gehaltsstrukturerhebung 2007 ausgesetzt. Bei den
Statistiken im Produzierenden Gewerbe werden Betriebe mit weniger als
50 tätigen Personen von der Berichtspflicht zum Monatsbericht und zur
monatlichen Produktionserhebung befreit.
Auch bei der Intrahandelsstatistik wurden inzwischen
Erleichterungen umgesetzt, die sich in den Ergebnissen der
Belastungsstudie noch nicht niederschlagen. Zum 1. Januar 2005 wurde
per Gesetz die Anmeldeschwelle von 200 000 Euro auf 300 000 Euro je
Handelsrichtung und Jahr angehoben. Insgesamt wurden rund 15 800
Unternehmen so von Berichtspflichten über den Warenverkehr in der EU
befreit.
Trotz der geschilderten Fortschritte gibt es für die Entlastung
der Unternehmen von statistischen Berichtspflichten auch Grenzen: Die
amtliche Statistik ist ein System aufeinander abgestimmter
Basisstatistiken; schon punktuelle Streichungen können das
statistische System als Ganzes gefährden. Auch dürfen EU-Verordnungen
und Richtlinien nicht ignoriert werden. Da etwa zwei Drittel aller
statistischen Erhebungen auf europäischen Rechtsvorschriften
basieren, haben nationale Anstrengungen zur Entbürokratisierung durch
Statistikabbau von vornherein eine begrenzte Reichweite.
Die Studie „Die Bedeutung der Belastung der Wirtschaft durch
amtliche Statistiken“ ist in der Reihe „DIW Berlin: Politikberatung
kompakt“ als Heft Nr. 19 im Internetangebot des DIW unter www.diw.de
kostenlos abrufbar.
Weitere Auskünfte gibt:
Günter Kopsch
Telefon: (0611) 75-2110
E-Mail:  guenter.kopsch@destatis.de
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Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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