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Statistisches Bundesamt

StBA: Neue Methode der Volkszählung/Zum Test eines registergestützten Zensus

Wiesbaden (ots)

Das heute in Kraft getretene Zensustestgesetz
ordnet Testuntersuchungen zur Erprobung eines neuen 
registergestützten Zensusverfahrens an, die zum Stichtag 5. Dezember 
2001 durchzuführen sind.
Das Gesetz soll einen Methodenwechsel zu einem registergestützten 
Zensus vorbereiten, der sich auf vorhandene Daten aus 
Verwaltungsregistern und eine postalische Befragung der 
Gebäudeeigentümer stützt. Dieser soll künftig in Deutschland die 
herkömmliche Volkszählung ersetzen. Vor Einführung dieser neuen 
Methode sind zunächst Tests und Erhebungen durchzuführen, für die 
nunmehr eine gesetzliche Grundlage vorliegt.
Volkszählungen sind von den Vereinten Nationen im Abstand von etwa 
zehn Jahren weltweit empfohlen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen 
Union zählen entsprechend einer Empfehlung der EU mehrheitlich im 
Jahr 2001. Die letzte Volkszählung wurde in Deutschland im früheren 
Bundesgebiet 1987, in der DDR im Jahr 1981 durchgeführt.
Volkszählungen liefern Grunddaten über die Bevölkerung eines Landes
sowie über deren Erwerbstätigkeit und Wohnsituation. Die Ergebnisse 
bilden die statistische Grundlage für politische wie für 
wirtschaftliche Planungen und Entscheidungen sowie für 
wissenschaftliche Untersuchungen. So beruhen beispielsweise der 
Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Wahlkreise bei 
Bundestagswahlen sowie die Stimmenzahl der Länder im Bundesrat auf 
den amtlichen Bevölkerungszahlen, die insbesondere auf die 
Ergebnisse eines Zensus zurückgehen. Nutzer von Zensusdaten sind - 
die politischen Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden, 
- die Europäische Union im Rahmen ihrer Struktur- und 
Regionalpolitik sowie - die Wirtschaft etwa für 
Standortentscheidungen und Bewertung ihrer Absatzmärkte.
Nach den beträchtlichen Binnenwanderungen vor und nach der 
Wiedervereinigung sowie den erheblichen Zuwanderungen von 
Aussiedlern und Ausländern in den 90er Jahren besteht in Deutschland 
dringender Bedarf für eine neue "Inventur".
Die letzte Volkszählung im früheren Bundesgebiet hat 1987 Bund, 
Ländern und Gemeinden insgesamt ca. eine Milliarde DM gekostet. Eine 
neue Zählung mit herkömmlicher unmittelbarer Befragung der 
Bevölkerung würde heute erheblich mehr kosten. In den USA, deren 
Bevölkerung rund 3 1/2 mal so groß wie die der Bundesrepublik 
Deutschland ist, hat die im Jahr 2000 durchgeführte "konventionelle" 
Volkszählung einen Aufwand von rd. 6 Mrd. Dollar verursacht.
Ähnlich wie in anderen Staaten Europas und der Welt wurde in den 
vergangenen Jahren auch in Deutschland nach Wegen gesucht, 
bestehende Datenquellen für Volkszählungen zu nutzen, um die Kosten 
sowie die Belastung der Bürger zu reduzieren. Die Statistischen 
Ämter des Bundes und der Länder haben in Zusammenarbeit mit den 
Gemeinden ein Modell entwickelt, das die Nutzung vorhandener Daten 
aus den Melderegistern sowie von Daten der Bundesanstalt für Arbeit 
vorsieht.
Außerdem sollen Angaben zu Wohnungen und Gebäuden schriftlich von 
den Hauseigentümern erfragt werden. Die aus diesen verschiedenen 
Quellen erhobenen Daten werden dann Plausibilitätsprüfungen 
unterzogen, zu statistischen Haushalten kombiniert und gemeinsam 
ausgewertet. Wenn sich dabei in Gebäuden unplausible Relationen von 
Personen und Wohnungen ergeben, sollen diese durch Nachfrage vor Ort 
berichtigt werden.
Der Rückgriff auf bestehende Datenquellen wird gegenüber einer 
traditionellen Befragung deutlich Kosten und Aufwand reduzieren. Die 
Nutzung des automatisierten Meldewesens in den Gemeinden ermöglicht 
und erleichtert die Durchführung eines solchen "registergestützten" 
Zensus.
Mit diesem Alternativkonzept eines "registergestützten" Zensus 
betritt die amtliche Statistik in Deutschland Neuland. Ein Test mit 
Qualitätsuntersuchungen der zu nutzenden Register sowie zur 
Optimierung und Bewertung der geplanten Verfahren durch Kontrolle 
der Ergebnisse mit Befragungen vor Ort sind daher unerlässlich.
Nach dem Zensustestgesetz sollen die einzelnen Teile des 
Zensusmodells stichprobenweise wie folgt getestet werden:
  • Aus den Melderegistern von maximal 570 Gemeinden Deutschlands werden Daten von Einwohnern ausgewählter Gebäude (maximal 38.000) mit den Daten aus Befragungen bei den Bewohnern dieser Gebäude verglichen, um Erkenntnisse zu "Karteileichen" und Fehlbeständen in den Registern zu erhalten.
  • Eine Mehrfachfallprüfung soll weitere Aussagen zur Registerqualität und zu den Möglichkeiten, widersprüchliche Angaben im Statistikbereich zu bereinigen, erbringen. Für diese Stichprobenprüfung liefern alle Gemeinden Deutschlands die Datensätze von Personen, die an drei bestimmten Tagen Geburtstag haben oder deren Geburtsdaten unvollständig sind. Soweit dabei mehrfache Hauptwohnungen festgestellt werden, die durch Fehler im Meldeverfahren entstehen können, sollen diese durch Nachfragen der Statistischen Ämter bei den betroffenen Bürgern geklärt werden.
  • Die beim registergestützten Zensus vorgesehenen statistischen Verfahren, insbesondere die Generierung von Haushalten aus den vorhandenen Informationen und die Zusammenführung der Daten, werden in einer Unterstichprobe in ca. 16 000 Gebäuden in etwa 230 Gemeinden anhand von Befragungsergebnissen geprüft und soweit erforderlich optimiert. Dabei soll auch geklärt werden, mit welchem Aufwand die Zensusergebnisse durch Nachfragen bei festgestellten Unplausibilitäten verbessert werden könnten.
Der Datenschutz wird bei der Erprobung des Alternativkonzepts 
entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem 
Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff) voll 
gewahrt: Alle für die Testuntersuchungen erforderlichen 
personenbezogenen Daten werden von den - auf das Statistikgeheimnis 
verpflichteten - statistischen Ämtern der Länder und dem 
Statistischen Bundesamt erhoben und verarbeitet. Alle Einzeldaten 
verbleiben ausschließlich in besonders geschützten Bereichen der 
statistischen Ämter und fallen unter die statistische Geheimhaltung. 
Dort werden die Hilfsmerkmale, wie beispielsweise Name und 
Anschrift, so bald wie möglich wieder gelöscht. Die 
Datenüberprüfungen und -berichtigungen im Rahmen der methodischen 
Untersuchungen erfolgen ebenfalls ausschließlich in den 
statistischen Ämtern. Rückmeldungen von den Statistischen Ämtern an 
die registerführenden Verwaltungsbehörden, welche die Daten 
geliefert haben, erfolgen nicht und sind nicht zulässig.
Für die von der EU für 2001 empfohlene Volkszählung in den 15 
Mitgliedsstaaten und die von der EU vorgesehenen Datenlieferungen an 
das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) wird 
die Bundesrepublik Deutschland vorerst - soweit wie möglich - auf 
Daten aus hier vorhandenen Statistiken, insbesondere aus dem 
Mikrozensus, der jährlichen 1 % - Stichprobe der Haushalte im 
Bundesgebiet, sowie aus der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung 
zurückgreifen.
Detaillierte Informationen zum Zensustest finden Sie im 
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter 
www.statistik-bund.de.
Weitere Auskünfte erteilt: Hans Gerd Siedt, 
Telefon: (0611) 75-2845,
E-Mail:  zensustest@statistik-bund.de
Rückfragen bitte an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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