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UNESCO-Konvention stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Berlin (ots)

Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur
kulturellen Vielfalt durch die Europäische Gemeinschaft und zwölf 
weitere Mitgliedstaaten der EU wird von der ARD ausdrücklich begrüßt.
Hierzu erklärt Dr. Verena Wiedemann, die ARD-Generalsekretärin:
"Kulturelle Vielfalt und Meinungspluralismus werden durch den 
öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. Genau dies stellt die 
UNESCO-Konvention klar. Sie erkennt auch an, dass sich unser 
Programmauftrag in der Wissensgesellschaft auf alle neuen Medien und 
Übertragungswege erstrecken kann."
Nachdem gestern die EU und zwölf weitere Mitgliedstaaten ihre 
Ratifikationsurkunden bei der UNESCO hinterlegt haben, ist die 
erforderliche Mindestanzahl von dreißig Staaten für das 
In-Kraft-Treten der Konvention erreicht. In drei Monaten wird die 
Konvention somit auch europäisches Recht werden. "Damit werden die 
Konventionsgrundsätze zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch 
beihilferechtlich relevant. Die UNESCO-Konvention bestätigt und 
verstärkt die Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk, wie sie sich schon im EG-Vertrag im sogenannten Amsterdamer
Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 1997 findet."
Wiedemann weiter: "Die Bundesregierung hat sich sehr erfolgreich für 
diese Regelungen in der Konvention eingesetzt. Ihr gilt unser 
besonderer Dank."

Pressekontakt:

ARD-Generalsekretariat
Telefon: 030 / 8904313 -20
presse@ard-generalsekretariat.de

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