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Europäische Kommission bestätigt Auftrag und Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF

München (ots)

Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen
Kommission hat heute im Rahmen eines Vorprüfverfahrens die wichtige
gesellschaftliche und demokratische Rolle von ARD und ZDF bestätigt.
In einem angekündigten Brief an die Bundesregierung, dessen
wesentlicher Inhalt heute vorab bekannt gegeben wurde, wies sie den
Vorwurf des Verbands privater Rundfunkanbieter in Deutschland (VPRT)
zurück, bei der Gebührenfinanzierung handle es sich um eine
unzulässige Beihilfe.
Der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber (Bayerischer Rundfunk)
erklärt dazu: "Die Kommission erkennt an, dass es Sache der
Mitgliedstaaten ist, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zu definieren. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass diese
Kompetenz vom technischen Übertragungsweg abhängig sein soll. Das ist
äußerst problematisch, denn damit wäre die Entwicklungsgarantie von
ARD und ZDF in der digitalen Welt in Frage gestellt."
Weiter sagt Gruber: "Der seit vielen Jahren existierende Dissens
zwischen Deutschland und der Kommission darüber, ob die
Rundfunkgebühr überhaupt eine Beihilfe darstellt, wird solange
fortbestehen, bis es dazu ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs
gibt. Positiv ist, dass die Kommission unsere Gebührenfinanzierung
nicht in Frage stellt."
Gesprächsbereitschaft signalisiert der ARD-Vorsitzende beim Thema
Transparenz: "Die ARD hat viele ihrer gewerblichen Tätigkeiten längst
in selbständige Tochtergesellschaften ausgelagert und geht damit
sogar über die europarechtlichen Anforderungen für eine getrennte
Buchführung hinaus. Wir haben aber der Kommission bereits
signalisiert, dass wir bereit sind, auch über weitere Transparenz-
Maßnahmen nachzudenken. Wir sind deshalb zuversichtlich, uns hier im
Zusammenwirken mit den Bundesländern mit der Kommission zu einigen."
Auf Unverständnis stößt bei Gruber allerdings die Kritik der
Kommission, die Länder hätten den Auftrag von ARD und ZDF nicht
hinreichend konkretisiert: "Die Bundesländer haben hier ihre
Hausaufgaben längst gemacht. Mit der Änderung des
Rundfunkstaatsvertrags im letzten Jahr wird der Online-Auftrag von
ARD und ZDF präzise beschrieben. Wir haben seither die gesetzliche
Verpflichtung, detaillierte Programmleitlinien zu veröffentlichen.
Von der Kommission können wir erwarten, dass sie auf die
verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie der
Rundfunkanstalten Rücksicht nimmt."
Der ARD-Vorsitzende: "Wir werden jetzt offen und konstruktiv mit
den Ländern und der Kommission über geeignete Maßnahmen sprechen, wie
den Anliegen beider Seiten angemessen Rechnung getragen werden kann.
Wir werden damit mehr Rechtssicherheit haben. In Zukunft haben die
Versuche des VPRT keine Chance mehr, die Länder über Brüssel unter
Druck zu setzen."
Gruber will mit seiner endgültigen Einschätzung aber noch
abwarten, bis die ARD den Brief der Generaldirektion Wettbewerb
auswerten konnte.
ARD-Pressestelle, Rudi Küffner, Tel. 089/5900-2176

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell

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