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ARD und ZDF: Neue Rahmenbedingungen für geförderte Gemeinschaftsproduktionen - "Weiterer Beitrag zur Stärkung unabhängiger Produzenten"

Köln (ots)

Köln/Mainz, 3.9.2002. ARD und ZDF haben sich mit der
Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. und 
dem Verband Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. auf neue 
vertragliche Rahmenbedingungen für geförderte Kinokoproduktionen 
geeinigt. Die öffentlich-rechtlichen Sender reduzierten dabei auf 
freiwilliger Basis die Rechtelaufzeit in der sogenannten ersten 
Nutzungsphase von sieben auf fünf Jahre. "Damit leisten wir einen 
weiteren Beitrag zur Stärkung der unabhängigen Produzenten", so Jörn 
Klamroth, Geschäftsführer der ARD-Filmhandelstochter Degeto. Nach 
den Worten des stellvertretenden ZDF-Programmdirektors Hans Janke 
belegt die Einigung, dass Sender und Spielfilmverbände "in 
Eigenregie zu vernünftigen Vertragsbedingungen kommen können". 
Weiter gehender staatlicher Regulierungsmaßnahmen - beispielsweise 
im Rahmen einer Novellierung des Filmfördergesetzes - bedürfe es 
nicht.
Rückfragen:	ARD-Sprecher Rüdiger Oppers, Tel.: 0221/220-1867
ots-Originaltext: ARD Radio & TV

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