Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
EU-Parlament verurteilt Chinas Assimilationspolitik: Deutliche Worte erfordern konkrete Taten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments zum neuen chinesischen Gesetz zur „Förderung ethnischer Einheit und Fortschritts“. Das Parlament benennt darin klar, dass die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) damit ihre Assimilationspolitik gegenüber ethnischen Minderheiten verschärft und kulturelle, religiöse und sprachliche Rechte einschränkt: „Dieses Gesetz schafft eine zusätzliche Grundlage für Assimilation, Repression und schwere Menschenrechtsverletzungen in China“, erklärt Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Genozid-Prävention und die Schutzverantwortung. „Die KPCh legalisiert damit eine Politik, die sie gegenüber Tibetern, Uiguren, Mongolen, Hui und weiteren Minderheiten seit Jahrzehnten praktiziert: die Unterordnung von Sprache, Kultur, Religion und Bildung unter ein staatlich verordnetes, Han-dominiertes Einheitsverständnis.“
Die GfbV begrüßt ausdrücklich, dass das Europäische Parlament die Rücknahme des Gesetzes fordert und Sanktionen gegen Verantwortliche im Rahmen des EU Global Human Rights Sanctions Regime unterstützt. Die Resolution verweist auf die schwerwiegenden Folgen des neuen Gesetzes für die EU-China-Beziehungen und kritisiert dessen extraterritorialen Anspruch: Für Exilgemeinschaften und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland und Europa drohe sich die transnationale Repression des Regimes weiter zu verschärfen. „Auf die deutlichen Worte müssen nun konkrete Schutzmaßnahmen folgen“, so Kobold. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen Fälle transnationaler Repression systematisch dokumentieren, auf Einschüchterung und Überwachung politisch, diplomatisch und strafrechtlich reagieren, Betroffene durch sichere Meldewege, humanitäre Visa sowie Schutz- und Aufnahmeprogramme unterstützen und weitere Repression durch gezielte Sanktionen und rechtliche Schritte gegen Verantwortliche verhindern. Sonst bleibt die Resolution ein menschenrechtspolitisches Lippenbekenntnis.“ Die GfbV hatte zuletzt im März ein Side Event zu transnationaler Repression beim UN-Menschenrechtsrat in Genf organisiert.
Zudem hätte das EU-Parlament klarer herausstellen müssen, dass das Gesetz Chinas eigene Autonomieversprechen gegenüber Minderheiten weiter aushöhlt. „Auch bei der Religionsfreiheit bleibt die Resolution unvollständig. Zwar kritisiert sie Eingriffe in die tibetisch-buddhistische Tradition und die Verfolgung des Dalai Lama. Die religiöse Verfolgung muslimischer Minderheiten, insbesondere der Uiguren und anderer Muslime in Xinjiang / Ostturkestan hätte jedoch ebenso ausdrücklich benannt werden müssen“, kritisiert Kobold. Schließlich hätte das Parlament auch die sicherheitspolitische Rahmung des Gesetzes deutlicher kritisieren müssen: Indem Sprache, Religion und kulturelle Eigenständigkeit als Gefahr für „Einheit“ und „Stabilität“ dargestellt werden, schafft die KPCh eine politische und rechtliche Legitimation für weitere Verfolgung, Kontrolle und Überwachung von Minderheiten.
Sie erreichen Mirjam Kobold unter m.kobold@gfbv.de oder 030/51695825-4.
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