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Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)

Finnland: Reform von Sámi-Gesetz - Wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Entscheidung des finnischen Parlamentes, einer Reform des Sámi-Parlamentsgesetzes zuzustimmen. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, das Wählerverzeichnis künftig sprachbasiert zu führen und Berufungsfragen an eine unabhängige Instanz auszulagern. Die Reform streicht die sogenannte „Lappen-Klausel“, wonach bislang bereits historische Registereinträge ausreichten, um sich in die Wahlliste einklagen zu können.

„Damit werden die Rechte der finnischen Sámi gestärkt und es wird ein Kernproblem samischer Selbstbestimmung angegangen. Indem Finnland das Wahlrecht endlich eindeutig definiert, schützt es die demokratische Vertretung des Indigenen Volks“, erklärte Gerrit Hofert, Menschenrechtsreferent der GfbV, am Donnerstag in Göttingen. In Finnland gibt es seit Jahren Streit über die Kriterien, nach denen Personen als Sámi anerkannt werden und damit das Wahlrecht erhalten. Dies wurde zuletzt mehrfach vom UN-Menschenrechtsausschuss beanstandet.

Gleichzeitig verdeutliche die Reform, dass Helsinkis Ambitionen in erster Linie technischer Natur sind: Das Gesetz soll in erster Linie Wahlrechtskonflikte entschärfen, nicht aber eine umfassende Selbstverwaltung verankern. „Solange die finnische Regierung nicht bereit ist, der Sámi-Bevölkerung ein verbindliches Mitbestimmungsrecht in Land- und Ressourcenfragen zuzugestehen, bleiben grundlegende Forderungen nach samischer Selbstverwaltung unerfüllt“, so Hofert weiter. Auch die Ratifikation des Übereinkommens ILO 169 stehe weiterhin aus – obwohl dies die einzige verbindliche völkerrechtliche Garantie indigener Rechte sei.

Nach Einschätzung der GfbV sendet Finnland mit der geplanten Reform ein positives Signal an die gesamte Sápmi-Region – auch nach Schweden und Norwegen: „Wenn Finnland das Wahlrecht entpolitisiert und internationale Standards umsetzt, wächst der Druck auf Stockholm und Oslo, endlich die längst überfällige Reform des Sametings anzugehen“, so Hofert. In Schweden ist das Sameting bislang lediglich beratend tätig, ein verbindliches Mitspracherecht – etwa bei Genehmigungen von Großprojekten – fehlt. „Die nordischen Regierungen müssen endlich anerkennen: Symbolische Beteiligung reicht nicht aus. Echte Mitbestimmung ist ein menschenrechtliches Minimum“, betonte Hofert.

Sie erreichen Gerrit Hofert unter g.hofert@gfbv.de oder 0551/49906-27.

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Sarah Neumeyer
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