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Erfolgreiches Eilverfahren für den Fischotter in Bayern: Deutsche Umwelthilfe und BUND Naturschutz in Bayern stoppen natur- und tierschutzrechtswidrige Jagdmethoden

München (ots)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof folgt Auffassung der DUH und des BN: Lebendfallen und Nachtsichttechnik zur Fischotterentnahme verstoßen gegen Artenschutzrecht
  • Umdenken bei Jagdminister Aiwanger und Fischereiministerin Kaniber jetzt dringend notwendig: Artenschutz und Teichwirtschaft nicht gegeneinander ausspielen
  • DUH und BN fordern konsequente Renaturierung, effektiven Biodiversitätsschutz, wirksame Abwehrsysteme an Teichen und bessere Honorierung der Teichwirtschaft

Der bedrohte Fischotter darf in Bayern vorerst nicht mittels Lebendfangfallen, unter Zuhilfenahme von Nachtsichttechnik und künstlichen Lichtquellen gefangen und getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Eilverfahren zur Normenkontrolle der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des BUND Naturschutz in Bayern (BN) gegen die Änderungen der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung (GVBI. 2024, S. 397) entschieden. Damit ist die Jagd auf den Fischotter an bayerischen Teichen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.

Das ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz des bedrohten Fischotters in Bayern. DUH und BN fordern die Staatsregierung auf, Artenschutz und Teichwirtschaft jetzt endlich zusammenzudenken.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Jagdminister Aiwanger und Fischereiministerin Kaniber müssen jetzt einsehen, dass die tierquälerische Tötung einer streng geschützten Art keine Konfliktlösung sein kann. Stattdessen müssen Gewässerlebensräume so renaturiert werden, dass sie dem Fischotter genug Nahrung und Lebensraum bieten, um nicht auf künstliche Nahrungsquellen auszuweichen. Mit Ablenkteichen, Schutzzäunen und Vergrämung lassen sich außerdem an vielen Stellen wirksame Abwehrsysteme etablieren. Ökologische Leistungen der Karpfenteichwirtschaft müssen besser honoriert werden, damit die Existenz der Betriebe gesichert und ihr gesellschaftlicher Beitrag anerkannt wird. Statt Gräben zwischen Naturschutz und Fischerei zu vertiefen, sollte die Bayerische Staatsregierung endlich den Dialog und die Umsetzung wirksamer Lösungen zum Schutz von Natur und Teichwirtschaft fördern."

Christine Margraf, Leiterin des Naturschutzreferats beim BN: "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, es ist in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt. Auch die Bayerische Staatsregierung kann sich nicht einfach über europäisches Artenschutzrecht hinwegsetzen. Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen und nehmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu. Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter zu versteifen, brauchen die Teichwirte praxisnahe Unterstützung im Rahmen der geltenden Gesetze."

Der Normenkontrollantrag der DUH und des BN richtet sich konkret gegen die jagdrechtlichen Vorgaben zur Fischotter-Bejagung, die die Anwendung nicht-selektiver Lebendfangfallen sowie die Verwendung von Nachtzieltechnik erlauben. Beides wird von der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie klar ausgeschlossen. Bei den Fallen besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr. Insbesondere Muttertiere und von ihnen abhängige Welpen sind dadurch gefährdet. Auch durch die Verwendung von Restlichtverstärkern oder Wärmebildgeräten (Nachtzieltechnik) kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob es sich bei zwei gesichteten Fischottern um eine Fähe mit Jungtier handelt oder um eine Fähe und einen Rüden. Da Fähen von Entnahmen ausgeschlossen sind, ist die Gefahr zu hoch den weiblichen Otter zu schießen, anstatt den Rüden oder das subadulte Jungtier. Mit dem jetzt entschiedenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde die Rechtsposition der klagenden Umweltverbände zunächst bestätigt.

DUH und BN empfehlen daher dringend, sich gemeinsam mit den regionalen Naturschutzverbänden sowie Expertinnen und Experten für wirksame Maßnahmen zur Stärkung der bayerischen Teichwirtschaft und zur Ko-Existenz mit dem Fischotter einzusetzen.

Mit Unverständnis reagieren DUH und BN auf die immer wieder wiederholten, aber unrichtigen Behauptungen, dass die Artenvielfalt an Teichen durch den Fischotter gefährdet wäre. Der Rückgang von Arten wie z.B. Amphibien ist bundesweit völlig unabhängig vom Vorkommen des Fischotters. Ebenso ist nicht richtig, dass mit dem Urteil ein zentrales Instrument fehlen würde, um Teichwirte wirksam vor massiven Schäden durch den Fischotter zu schützen. Selbst das Gericht hat betont, dass anstelle der allgemeinen als rechtswidrig aufgehobenen Jagdregelungen in der Verordnung Einzelfallmaßnahmen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nicht gänzlich ausgeschlossen seien.

Hintergrund:

Zuvor hatte die DUH am 30. Juni 2025 im Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung, die den konkreten Abschuss des Fischotters in Oberfranken regelt, gewonnen. Außerdem wurden auch zwei konkrete Abschussgenehmigungen an Teichen erfolgreich beklagt. Zurzeit sind die Rechtsvoraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss nach Maßgabe der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung in Bayern nicht mehr gegeben. Das nun gewonnene Eilverfahren, welches die Jagdausübungen bis zum Hauptsacheverfahren vollständig aussetzt, bestärkt zusätzlich die Auffassung, dass eine Bejagung des Fischotters seinem nach wie vor ungünstigen Erhaltungszustand und dem strengen Schutzstatus widerspricht und darüber hinaus auch tierschutzrechtlich nicht zulässig ist.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Christine Margraf, Bund Naturschutz Bayern e.V.
christine.margraf@bund-naturschutz.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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