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Aufhebung von Filterpflichten und Umweltzonen: Deutsche Umwelthilfe wirft Landesregierung Baden-Württemberg vor, vorsätzlich die Luftqualität zu verschlechtern

Berlin (ots)

  • Luftreinhaltung absurd: Während EU und Weltgesundheitsorganisation schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe fordern, will die grün-schwarze Landesregierung mehrere Regelungen für die Saubere Luft aufheben
  • Erhebliche Gesundheitsgefahr: Vorhaben irritieren besonders, weil in Baden-Württemberg bundesweit die höchsten Schadstoffkonzentrationen gemessen werden
  • Grüner Verkehrsminister Herrmann plant sogar Aufhebung der Partikelfilterpflicht für Baumaschinen und das Regierungspräsidium Karlsruhe will bestehende Umweltzonen und Lkw-Durchfahrtsverbote in mehreren Städten abschaffen
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch kündigt an: "Wir haben bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt wegen der behördlichen Duldung gesundheitsschädlicher Luftverschmutzungswerte."

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die baden-württembergische Landesregierung für die geplante Aufhebung gleich mehrerer Maßnahmen für saubere Luft und Gesundheit. Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Abschaffung der Umweltzonen in Karlsruhe, Heidelberg und Pfinztal sowie eines Lkw-Durchfahrverbots. Zeitgleich möchte das Landesverkehrsministerium die Filterpflicht für Baumaschinen ausgerechnet in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung aufheben.

Die DUH warnt vor einem damit verbundenen Wiederanstieg der Atemluftbelastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2). Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat zu beiden Vorhaben Stellungnahmen eingereicht und fordert die Verantwortlichen in Behörden und Landesregierung auf, sich von den Plänen zu distanzieren.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die baden-württembergische Landesregierung hat ein Herz für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Anders ist es nicht verständlich, warum eine grün angeführte Landesregierung mutwillig die Luftqualität verschlechtern will. Erst vor einem Jahr hat die Weltgesundheitsorganisation nachgewiesen, dass bereits Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoffdioxid gesundheitsschädlich sind, die 75 bis 80 Prozent niedriger liegen als die geltenden Grenzwerte. Vor zwei Monaten hat die EU-Kommission darauf reagiert und neue strengere Grenzwerte angekündigt, die aktuell im Ländle nicht eingehalten werden. Jetzt Regelungen aufzuheben, die ein Mindestmaß an Luftqualität sicherstellen, grenzt an mutwillige Körperverletzung. Wir fordern die baden-württembergische Landesregierung auf, das Vorsorgeprinzip ernst zu nehmen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger nicht aufs Spiel zu setzen. Wir werden alle rechtlichen Mittel prüfen und haben bereits eine Verfassungsbeschwerde wegen der behördlichen Duldung gesundheitsschädlicher Luftverschmutzung eingelegt."

Behörden sind laut Artikel 1 der Europäischen Luftreinhalterichtlinie zur "Erhaltung der Luftqualität, wo sie gut ist" angehalten und laut Artikel 12 auch bei Einhaltung der Grenzwerte dazu verpflichtet, die "beste Luftqualität aufrechtzuerhalten".

Insbesondere die Abschaffung der Umweltzonen wird zu einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität führen, so die Einschätzung der DUH. Denn laut offizieller behördlicher Zahlen dürften dann in den betroffenen Städten etwa vier Prozent aller Diesel-Pkw wieder als Altfahrzeuge ohne 'Grüne Plakette' unterwegs sein. Bei der Lkw-Flotte ist der Anteil mit 21 Prozent noch deutlich höher. Das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) rechnet dadurch mit einem Anstieg der NO2-Belastung um 13 Prozent. Zusätzlich soll das Lkw-Durchfahrtsverbot in der Karlsruher Rheinhold-Frank-Straße ab einer Gewichtsklasse von 3,5 Tonnen aufgehoben werden, wodurch ein weiterer Anstieg um bis zu 4 µg/m³ zu erwarten ist. Die Auswirkungen auf die Feinstaubkonzentration hat das LUBW nicht untersucht.

Laut "Luftqualitätsverordnung-Baumaschinen" sind in Gemeindegebieten mit hoher Feinstaubbelastung ausschließlich Baumaschinen mit Partikelfilter erlaubt. Der Grüne Verkehrsminister Herrmann plant die Abschaffung dieser Regelung. Genau das Gegenteil müsse aber geschehen, fordert die DUH. Es brauche eine grundsätzliche Filterpflicht für Baumaschinen - nicht nur in ausgewählten Städten, um die gesundheits- und klimaschädlichen Ruß- und Feinstaubemissionen zu begrenzen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Anlieger von Baustellen, sondern insbesondere den Menschen, die auf Baustellen tätig und so dauerhaft gesundheitsschädlichen Abgasen ausgesetzt sind.

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Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Robin Kulpa, Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867751, kulpa@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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