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Kein Ofen ohne Filter: Deutsche Umwelthilfe beantragt Filterpflicht für Holzöfen in über 100 Städten und startet Mitmach-Aktion

Berlin (ots)

  • Neue Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen: Feinstaubbelastung in deutschen Städten viel zu hoch - Maßnahmen zur Einhaltung der empfohlenen Grenzwerte sind dringend nötig
  • Städte und Gemeinden müssen Holzöfen als zentrale Quelle von Feinstaub und klimaschädlichem Ruß adressieren und eine Filterpflicht einführen
  • DUH ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mittels Musterschreiben im eigenen Wohnort eine Filterpflicht für Holzöfen zu beantragen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in über 100 Städten eine Filterpflicht für Holzöfen beantragt. Darunter sind alle deutschen Städte, in denen die Feinstaubbelastung laut Daten der Europäischen Umweltagentur die neuen Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überschreiten sowie Kommunen, die den Klimanotstand ausgerufen haben.

Mit der Mitmach-Aktion "Kein Ofen ohne Filter" ruft die DUH zudem alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mittels individualisierter Musterschreiben beim Oberhaupt ihrer Kommune eine Filterpflicht für Holzöfen zu beantragen und auf besonders durch Holzrauch belastete Gebiete aufmerksam zu machen. Mit der Kampagne will die DUH den Druck auf Städte und Gemeinden erhöhen, endlich wirksame Maßnahmen für Saubere Luft in Wohngebieten umzusetzen.

"Luftschadstoffe aus Holzöfen sorgen für immense gesundheitliche Schäden und schränken die Lebensqualität vieler Bürgerinnen und Bürger massiv ein. Dies zeigen mehrere hundert Zuschriften, die wir hierzu bislang erhalten haben sowie die rund 60.000 vorzeitigen Todesfälle pro Jahr aufgrund von Feinstaub. Die neuen WHO-Empfehlungen offenbaren mehr als deutlich, dass die Feinstaubbelastung in deutschen Städten viel zu hoch ist. Holzöfen tragen wesentlich dazu bei. Städte und Gemeinden handeln daher grob fahrlässig, wenn sie sich weiter hinter den laschen EU-Grenzwerten für Feinstaub verstecken und untätig bleiben. Es kann nicht sein, dass Holzöfen im Jahr 2021 noch immer ohne wirksame Abgasreinigung betrieben werden dürfen", betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

In Deutschland wird der EU-Feinstaubgrenzwert für PM2,5 überall eingehalten. Allerdings ist er mit einem Jahresmittelwert von 25 µg/m³ fünfmal so hoch wie die jüngst aktualisierte Empfehlung der WHO (5 µg/m³), welche auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkung von Feinstaub basiert. Keine der 52 deutschen Kommunen, die im Juni veröffentlichten Städteranking der Europäischen Umweltagentur bewertet wurden, erreicht die neue WHO-Zielvorgabe. Feinstaub-Messstellen stehen überwiegend an verkehrsreichen Straßen und in größeren Städten. Holzöfen hingegen werden meist in Wohngebieten und kleineren Gemeinden betrieben, mit der Folge, dass die Belastung teils nicht vom offiziellen Messnetz erfasst wird. "Daher ist es besonders wichtig, dass auch viele Bürgerinnen und Bürger aus kleineren Städten und Gemeinden bei unserer Aktion mitmachen und bei ihrer Kommune einen Antrag stellen", ergänzt Resch.

"Die im Feinstaub enthaltenen Rußpartikel heizen unseren Planeten auf und müssen deshalb zwingend in Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels adressiert werden. 10 Gramm dieser Rußpartikel, die von einem Ofen binnen weniger Stunden in die Luft geblasen werden, sind ungefähr so schädlich für das Klima wie eine Autofahrt von mehr als 200 Kilometern. Gegen Feinstaub und Ruß aus Holzöfen gibt es bereits technische Lösungen, die jedoch bislang kaum zum Einsatz kommen: Wirksame Filter oder Staubabscheider mindern die Partikel um 90 Prozent. Diese sind bei Kaminöfen mit dem Blauen Engel bereits ab Werk mitgeliefert. Allerdings sind Blaue-Engel-Öfen bislang kaum verbreitet und auch in den über 11 Millionen bestehenden Öfen in Deutschland kommen Filter praktisch nicht zum Einsatz - das muss sich ändern", erläutert Axel Friedrich, internationaler Experte für Luftreinhaltung und Berater der DUH.

Städte haben bereits jetzt rechtliche Möglichkeiten, strengere Vorgaben für Holzöfen zu erlassen. Das zeigt ein Gutachten der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger, das die DUH in Auftrag gegeben hat. So können Städte und Gemeinden in Bebauungsplänen oder auf Grundlage von Landesimmissionsschutzgesetzen, die in diversen Bundesländern vorhanden sind, verschärfte Anforderungen einführen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Diese bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind aus Sicht der DUH von der neuen Bundesregierung in der Immissionsschutzgesetzgebung weiter auszubauen.

Links:

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Experte für Luftreinhaltung
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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