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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Umweltverbände und Getränkefachgroßhandel begrüßen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zur Einführung des "Dosenpfands"

Berlin/Düsseldorf/Radolfzell (ots)

Zunahme von PET-Einweg bei alkoholfreien Getränken um 270% in den
vergangenen 12 Monaten - Ab Herbst 2002 Pfandpflicht auch 
auf Einwegverpackungen für Erfrischungsgetränke erwartet
Mit Genugtuung haben die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH) die
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts aufgenommen. "Das
Bundesministerium darf die Quote von Mehrwegverpackungen bekannt
machen und damit Zwangspfand auslösen", so fasst das Berliner
Verwaltungsgericht sein Urteil zusammen. Mit erfreulicher
Deutlichkeit haben die Richter den Antrag von 16 Großunternehmen (u.
a. die Firmen ALDI, REWE, PLUS, Real, Kaufland, Karlsberg Brauerei,
Bitburger) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.
Damit ist eines der letzten Hindernisse für die Einführung eines
Pflichtpfandes auf Dosen und Einwegflaschen für Bier und
Mineralwasser im Frühling kommenden Jahres aus dem Weg geräumt.
In seiner Begründung bestätigt das Gericht das Recht der
Bundesregierung bzw. des Bundesumweltministeriums, die
Mehrwegverpackungsquote für das Jahr 1997 zu veröffentlichen. Diese
liegt mit 71,33% unter der maßgeblichen Referenzgröße von 72 Prozent.
Eine "Fehlermarge", wie von den Klägern gefordert, muss die
Bundesregierung nach der gestrigen Entscheidung des Gerichts nicht
berücksichtigen. Darüber hinaus verweist das Gericht in seiner
Begründung auf den weiteren Rückgang des Mehrweganteils für  das Jahr
1998 auf 70,13% bzw. für 1999 auf 68,29%.
Das Gericht nimmt im übrigen die von den Klägern vorgebrachte
Lenkungswirkung in Form von  Umsatzeinbußen ernst, in dem es sich in
seiner Kostenentscheidung auf diese Angaben bezieht. "Damit  wird
nochmals die Lenkungswirkung eines Dosenpfands deutlich - die Kunden
werden zukünftig verstärkt die mit nur 15 Pfennigen bepfandeten
Mehrweg-Getränke kaufen", so Günther Guder, Geschäftsführender
Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels.
Voraussichtlich ab dem 1. März 2002 tritt nun das Pflichtpfand von
25  bzw. 50 Cent auf zunächst Bier und Mineralwasser in
Einweggebinden in Kraft. Angesichts der aktuellen Marktentwicklung
bei Erfrischungsgetränken rechnen DUH und GFGH mit der
Unterschreitung der Mehrwegschutzquote bereits in den Zahlen für das
Jahr 2000. Somit tritt die Pfandpflicht für Coladose und
Limonadenflasche mit sechsmonatiger Verzögerung voraussichtlich im
Herbst 2002 ebenfalls in Kraft.
Mit großer Sorge beobachten DUH und GFGH zudem die gegenwärtige
Marktoffensive von Einwegverpackungen für Erfrischungsgetränke. In
den vergangenen 12 Monaten hat der Anteil von PET-Einweg lt. neuester
Zahlen der GfK (Consumer Scan) von 6,0% im Juni 2000 auf 16,5% (Juni
2001) um über 270 Prozent zugenommen. Einen wesentlichen Anteil
nehmen dabei die neuen 2-Liter PET-Einwegflaschen ein, die mit
Sonderangeboten in den Markt gedrückt werden.
Der Mehrverkauf der 0,5-Liter Bierdose im 1. Halbjahr 2001
gegenüber dem Vorjahr betrug 46,8 Mio Stück (+4,3%). Insbesondere die
Länder, die sich gegen eine Pflichtbepfandung ausgesprochen hatten,
liegen weit über diesem Bundesdurchschnitt (Baden-Württemberg +27%,
Rheinland-Pfalz/Saarland +19% bei der Bierdose).
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V. 
Güttinger Str. 19
78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171/3649170
Tel.: 07732/9995-0
Fax.: 07732/9995-77
Email:  info@duh.de
Günther Guder
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7
40237 Düsseldorf
Tel. mobil: 0172/2424950
Tel.: 0211/683938 
Fax.: 0211/683602 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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