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Kritische Anmerkungen zum "Konzept zur Mehrweg- Sicherung" der bayerischen Staatsregierung

Kritische Anmerkungen zum "Konzept zur Mehrweg- Sicherung" der
bayerischen Staatsregierung
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Radolfzell (ots)

Vorbemerkung:
Mitte Juni 2001 stellte der bayerische Umweltminister Werner
Schnappauf gemeinsam mit Vertretern der großen Handelsunternehmen
(u.a. ALDI) ein sogenanntes "Konzept zur Mehrweg-Sicherung" vor.
Neben den unserer Meinung nach kartell- und europarechtlichen
Problemen möchten wir insbesondere auf die diesem Vorschlag zugrunde
liegende geplante massive Absenkung des Mehrweg-Schutzniveaus
aufmerksam machen. Nur so ist auch zu verstehen, dass die auf Einweg
setzenden großen Handelsunternehmen (allen voran ALDI, Metro, REWE)
hinter diesem Vorschlag stehen und alle vom Erhalt des Mehrwegsystems
abhängigen Brauereien und der Getränkefachhandel dieses Konzept
ablehnen. Die Einhaltung einer Mindestabfüllmenge und des
öffentlich-rechtlichen Vertrages bedingt ein abgestimmtes Verhalten
der Wirtschaftskreise).
1. Zur Änderung der Bezugsgröße prozentualer Mehrweganteil zur
      absoluten Füllmenge (derzeitiger Vorschlag 22 Mrd. Liter)
Entgegen der Bezeichnung als "Mehrwegsicherungskonzept" beinhaltet
der bayerische Vorschlag eine Absenkung der gesetzlichen Schutzquote
von derzeit 72 % auf 63,4 % (bezogen auf das Jahr 2001). Zudem würde
die Mehrweg-Schutzquote (bei Fortsetzung des aktuellen Trends im
Getränkeverbrauch) um weitere 1,5 % in jedem Folgejahr sinken, bei
Fortsetzung des aktuellen Trends bis 2005 auf ganze 58 % Prozent!
Die kontinuierliche Absenkung der gesetzlichen Mehrwegschutzquote
ist im bayerischen Vorschlag einer absoluten Mehrweg-Mindestmenge von
22 Mrd. Litern versteckt: Von 1991 bis 1999 stieg der Getränkekonsum
in Deutschland von 27,8 Mrd. auf 33,2 Mrd. Liter an. Dieser Trend
setzt sich fort. Somit legalisiert eine absolute
Mehrweg-Mengenfestlegung, dass der gesamte Zuwachs im Getränkebereich
außerhalb des Mehrwegsystems erfolgen kann.
Analysiert man das bayerische Modell, so wird deutlich, warum ALDI
und andere Einweg-Discounter mit dieser Rechnung einverstanden sind.
Seine Umsetzung hätte die Legalisierung des derzeitigen Rückganges im
Mehrwegsystem zur Folge. Bei Fortsetzung des aktuellen Trends hin zu
Einweg würde also auf Jahre hinaus weder eine Vertragsstrafe noch das
interessanterweise auch im bayerischen Vorschlag enthaltene
Pflichtpfand (!) als Sanktion fällig werden!
2. Beibehaltung der Pfandpflicht im bayerischen Vorschlag
Ausgesprochen interessant ist die Tatsache, dass Bayern neben der
Strafzahlung das Pfand ebenfalls vorsieht (unter der aufschiebenden
Bedingung, dass die Mindestabfüllmengen in Mehrweg und ökologisch
vorteilhaften Verpackungen unterschritten werden).
Würdigung: Das Pfand soll nach dem ausdrücklichen Wortlaut nur in
Kraft treten, wenn sowohl die Mehrwegfüllmenge als auch die Füllmenge
in ökologisch vorteilhaften Verpackungen unterschritten werden. Das
bedeutet, dass ein Absinken der Mehrwegquote allein kein Pflichtpfand
auslösen kann. Es wird lediglich die Vertragsstrafe fällig.
3. Inkrafttreten von Sanktionen
Als frühestes erstes Erhebungsjahr kommt nach dem bayerischen
Modell das Jahr 2002 in Betracht. (In 2002 entspricht die 22 Mrd.
Liter-Menge einer Mehrwegquote von nur mehr ca. 62 Prozent, zehn
Prozent unter der 72%-Grenze der geltenden VerpackVO). Gesetzt den
Fall, die tatsächliche Mehrwegquote liegt im Jahr 2002 unter diesem
Wert, wird eine Veröffentlichung dieses Wertes nicht vor Frühjahr
2004 erfolgen können. (Die bisherige Erhebungszeit betrug ca. 14
Monate). Als Nacherhebungszeitraum kommt daher frühestens Frühjahr
2004 bis Frühjahr 2005 in Betracht. Eine Veröffentlichung der
Ergebnisse des Nacherhebungszeitraumes wird nicht vor Sommer 2006
erfolgen, so dass ein Pflichtpfand frühestens Anfang 2007 in Kraft
treten kann.
Die Vertragsstrafenzahlung wird im Übrigen erst zum gleichen
Zeitpunkt fällig. Zu der Vertragsstrafe ist anzumerken, dass es sich
bei der Höhe von 500 Mio. DM um den Maximalbetrag handelt. Dieser
wird nur dann fällig, wenn die Mindestabfüllmenge von 22 Milliarden
Litern um mehr als 1 Milliarde Liter (entspricht einer weiteren
Absenkung der Mehrwegquote um ca. 3 %) unterschritten wird. Eine
Unterschreitung um bis zu einer Milliarde Liter hat lediglich eine
Zahlung von 250 Millionen DM zur Folge.
Eine Schutzregelung für Mehrweg ist dies sicherlich nicht. Ein
Vorteil jenseits des bloßen Entgegenkommens gegenüber Handel und
Industrie ist nicht erkennbar.
4. Zur Erhöhung der Verwertungsquoten
Das bayerische Konzept sieht eine Erhöhung der Verwertungsquoten
für alle Verpackungen um mindestens 5 bis 10 % gegenüber der
derzeitigen vom DSD einzuhaltenden Regelung vor.
Würdigung: Zumindest rechnerisch liegen die vom Dualen System
nachgewiesenen Verwertungsquoten weit über den Vorgaben (siehe der am
2.5.2001 vorgestellte Mengenstromnachweis für das Jahr 2000).
Nachfolgend sind die derzeit geltenden und die im Jahr 2000
erreichten Quoten gegenübergestellt. Das DSD wird sich kaum
anstrengen müssen, die "erhöhten Verwertungsquoten" zu erreichen.
Material    Vorgabe der VerpackVO   DSD-Quote (im Jahr 2000
                                       erreicht)
Glas        75 %                    91 %
Weißblech   70 %                   112 %
Aluminium   60 %                    95 %
Papier, 
   Pappe, 
   Karton      70 %                   167 %
Verbunde    60 %                    67 %
Effekt des Vorschlages:Keiner; siehe auch unsere Ausführungen
unter Pkt. 5, "Fehlwürfe" im Restmüll
5. Zusätzliche vertragliche Verpflichtungen der Wirtschaft
Vorschlag Bayern: Jährliche Zahlung von 240 Mill. DM durch
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen zur Reduzierung des
Litterings, Mittelverteilung an die Länder erfolgt nach
Bevölkerungsschlüssel (3;- DM pro Bürger).
Würdigung: Es widerspricht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, das
Problem der zunehmenden Vermüllung unserer Landschaft nicht an der
Wurzel zu lösen, sondern mit einem "End of Pipe"-Ansatz. Das Angebot
der Einwegindustrie, pro Bürger und Jahr 3,- DM für die Reduzierung
der Landschaftsvermüllung zur Verfügung zu stellen, ist am ehesten
vergleichbar mit dem Versprechen eines Pyromanen, der Feuerwehr
jährlich ein Feuerwehrauto zu stiften, wenn er nur weiterhin zündeln
darf!
Allein die Kosten für die Standplatzreinigung rund um die Altglas-
und Altpapiercontainer in Deutschland belaufen sich auf ca. 190 Mill.
DM jährlich. Demzufolge kann mit diesem Betrag nicht ansatzweise eine
effektive Reinigung von Straßen, Plätzen und öffentlichen
Einrichtungen bewirkt werden. Darüber hinaus wird das
Litteringproblem auch nicht beseitigt. Es werden keine Anreize
geschaffen, leere Getränkeverpackungen (ca. 25 % der
Litteringereignisse) nicht weiterhin achtlos wegzuwerfen. Hinzu
kommen die "Fehlwürfe" von Einwegverpackungen in privaten und
öffentlichen Abfallbehältern. Aufgrund mehrerer diesbezüglicher
Gutachten, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. beim Witzenhausen
Institut für Abfall und Energie in Auftrag gegeben hat, ist davon
auszugehen, dass jede dritte der jährlich 11 Milliarden
Getränke-Einwegverpackungen nicht ordnungsgemäß entsorgt wird!
Unklar ist zudem, wie der Betrag an die Bundesländer ausgezahlt
und an die Kommunen verteilt werden soll. Wie eine effektive
Auszahlung und vor allem zweckgebundene Mittelverwendung hin von
Handel/Industrie über die "Stiftung" zu den Bundesländern, von dort
zu 323 Kreisen sowie 117 kreisfreien Städten, und von dort hinunter
zu den über 14.000 kreisangehörigen Städten und Gemeinden
sichergestellt und überprüft werden soll, ist völlig ungeklärt und
rechtlich sowie tatsächlich nicht vorstellbar. Darüber hinaus sind
die Kommunen mit diesem vorgeschlagenen Vorgehen nicht einverstanden,
sie unterstützen ganz überwiegend die Forderung nach einem
Dosenpfand.
Nach ausdrücklich bereits schriftlich geäußerter Auffassung des
Bundeskartellamtes, zuletzt im Rahmen einer Konferenz am 30. Mai
2001, würde eine solche "Selbstverpflichtung der Wirtschaft" gegen
das Kartellrecht verstoßen, "weil mit ihr eine Absprache des
beteiligten Handels und der Industrie über Preise - hier die
Lizenzgebühren der DSD AG - zwingend verbunden" wäre.
6. Stellungnahme des Markenverbandes zum bayerischen Vorschlag:
Doch dieser unzureichende und inhaltlich widersprüchliche
bayerische Vorschlag wird nicht einmal von Industrie und Handel
mitgetragen. So hat der Markenverband diese Initiative massiv
kritisiert (siehe FAZ vom 21.06.2001).
Kritikpunkte waren z. B. das Kartellrecht: Bereits im Jahr 1996
beabsichtigten Handel und Industrie die Einführung eines
"Dosengroschens". Sie hatten hierzu bereits den Verein "Mitdenken
statt Wegwerfen" gegründet. Hierzu führt das Kartellamt aus:
".....hätte das Bundeskartellamt gegen die Selbstverpflichtung der
Wirtschaft - ebenso wie im Jahre 1996 gegen den sogenannten
Dosengroschen - vorgehen müssen."
Die bayerische Initiative wird über den Markenverband
interessanterweise von wesentlichen Industrievertretern abgelehnt. So
erklärte der Geschäftsführer des Markenverbandes Timothy Glaz
gegenüber der FAZ am 21.06.2001: "In der vorgelegten Form können wir
damit nicht einverstanden sein." Er verwies auf die vorgesehene
Vertragsstrafe, die feste Mehrwegvorgabe ("letztlich auch eine Art
Quote") und die vorgesehene Summe für die Säuberung der Landschaft
("absolut zuviel"). Laut Glaz sei die Bundesregierung flexibler in
ihren Prinzipien, da sie nicht nur auf den Schutz von Mehrweg
abstelle, sondern auch ökologisch vorteilhafte Verpackungen vom
Zwangspfand freistelle. Dem Markenverband gehören über 300 Mitglieder
aus der Markenartikelindustrie an, u.a.
* Apollinaris & Schweppes GmbH & Co. KG
   * Coca-Cola GmbH
   * Privatbrauerei Diebels GmbH & Co. KG
   * Holsten-Brauerei AG
   * Nestlé Deutschland 
   * Pepsi-Cola GmbH
   * Procter & Gamble GmbH
   * Unilever GmbH
Würdigung: Ein Vorschlag, der nicht einmal bei den Pfandgegnern
geschlossene Zustimmung findet.
7. Zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
Die Vereinbarung soll im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages geschlossen werden. Die konkrete Ausprägung dürfte ein
verwaltungsrechtlicher Vertrag in Form eines
subordinationsrechtlichen Vertrages sein. Hier bedarf es äußerst
umfassender Prüfungen vieler, auch - kartellrechtlicher - Fragen,
u.a.
  • Vertragsparteien: Können die Bundesrepublik und die entsprechenden Verbände solche Regelungen überhaupt treffen? Wie sollen Spitzenverbände, die u.U. besagten Vertrag unterzeichnen, für die einzelnen Mitglieder verbindlich finanzielle Verpflichtungen eingehen ?
  • Zur Zulässigkeit des Inhalts: Unzulässigkeit eines Vertrages zu Lasten Dritter, d.h. am Vertrag nicht beteiligten Dritten dürfen in diesem Vertrag keine Belastungen auferlegt werden. Dies ist vorliegend aber unter vielen Gesichtspunkten wahrscheinlich, u.a. bereits deshalb weil die Länder und Kommunen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung verpflichtet werden müssen.
  • Vorbehalt des Gesetzes, d.h. gewisse Sachentscheidungen bedürfen eines Gesetzes und sind dem Parlament vorbehalten. Dies gilt insbesondere für grundrechtsrelevante Entscheidungen wie die vorliegende, in der in Eigentum oder eigentumsähnliche Positionen eingegriffen wird (Vertrauensschutz bei Investitionen usw.)
  • Wie kann ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für ausländische Unternehmen gestaltet werden? Ein Teil der betroffenen Getränke wird aus europäischen und außereuropäischen Ländern importiert (z. B. Corona Bier aus Mexiko).
8. Aktuelle Entwicklung der 0,5l-Bierdosen
Anhand des Beispiels der 0,5 Liter Bierdose wird die Verdrängung
der Mehrwegflasche besonders deutlich. Bezogen auf die alten
Bundesländer ist der Marktanteil der 0,5 l Bierdose im Jahre 1991 von
6,9 % auf 22,9 % im Jahr 2000 gestiegen.
Bundesverband des Deutschen 
   Getränkefachgroßhandels e.V.
   Günther Guder
   Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
   Roland Demleitner
   Geschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
   Jürgen Resch -
   Bundesgeschäftsführer
Verband des Deutschen 
   Getränke-Einzelhandels e.V. 
   Wolfgang Brügel
   Vorsitzender
Deutscher Naturschutzring e. V.
   Hubert Weinzierl -
   Präsident
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstraße 7, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211/683938, Fax.
0211/683602
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.
Laufamholzstraße 314 a, 90482 Nürnberg, Tel. 0911/502665, Fax.
0911/5048154
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V.
Justus-Staudt-Straße 2, 65555 Limburg, Tel. 06431/52048, Fax.
06431/53612
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Güttinger Straße 19, 78315 Radolfzell, Tel. 07732/99950, Fax:
07732/999577
Deutscher Naturschutzring e.V.
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn, Tel.: 0228/359005, Fax.: 0228/359096

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