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ARD und ZDF: Keine Änderung des Urheberrechts erforderlich

Stuttgart / Mainz (ots)

"Urheber und Mitwirkende erhalten bei
ARD und ZDF für ihre Leistungen angemessene Vergütungen". Zu diesem
Fazit kommen der ARD-Vorsitzende Peter Voß und ZDF-Intendant Dieter
Stolte auf Grund einer gemeinsam von ARD, ZDF und dem VPRT
veranlassten Untersuchung zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen
einer gesetzlichen Regelung des Urhebervertragsrechts, die jüngst dem
Bundesjustizministerium zugeleitet wurde. Die Intendanten: "Die
Studie belegt, dass im Rundfunk sogar überdurchschnittliche Honorare
gezahlt werden. Sie liegen, wie bei keinem anderen urheberrechtlich
relevanten Wirtschaftsbereich, deutlich über dem
gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt".
Anlass der Erhebung der Sendeunternehmen ist der Entwurf für ein
Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und
ausübenden Künstlern, mit dem das Bundesjustizministerium heute
vermeintlich noch nicht erzielbare angemessene Vergütungen erzwingen
will. Die Sendeunternehmen hatten - wie andere Betroffene aus der
Medienbranche - die Notwendigkeit eines Eingreifens des Gesetzgebers
in Abrede gestellt und insbesondere gerügt, dass dem Gesetzesentwurf
Annahmen zurundeliegen, die rechtstatsächlich nicht belegt seien. Die
vorliegende Studie, die den Rundfunksektor untersucht, bestätigt
diese Kritik.
ARD und ZDF weiter: "Hörfunk und Fernsehen leisten einen
herausragenden Beitrag zur Entstehung von Einkommen und Beschäftigung
in Deutschland. Sie gehören zu den wenigen wirklich
beschäftigungsdynamischen Wirtschaftszweigen. Sie verhelfen ihren
Beschäftigten durch direkte Honorarzahlungen, durch Leistungen an
Verwertungsgesellschaften, aber auch durch erhebliche
Sozialleistungen zu über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt
liegenden Einkünften. Der Wettbewerb zwischen privaten und
öffentlich-rechtlichen Anbietern hat in Teilen sogar zu kaum mehr
vertretbaren Spitzenvergütungen für Topverdiener geführt. Aber auch
für die Masse der Beschäftigten besteht für ein gesetzgeberisches
Einschreiten kein Anlass".
Der ARD-Vorsitzende und der Intendant des ZDF äußerten die
Hoffnung, dass die jetzt vorliegenden Fakten dazu beitragen, dass das
Bundesjustizministerium bei  allen Reformüberlegungen die auch von
Frau Prof. Däubler-Gmelin gewürdigten funktionierenden
Vergütungssysteme der öffentlich-rechtlichen Sender nicht antasten
wird.
Die Studie wurde von der Volkswirtin Marlies Hummel,
Lehrbeauftragte für Kulturökonomik an der Universität Karlsruhe,
verfasst, die auch für die Bundesregierung bereits mehrere
Untersuchungen zur Kulturökonomie durchgeführt hat. Einzelheiten der
Untersuchung wird sie am 08.12.2000 im Institut für Urheber- und
Medienrecht in München der Fachöffentlichkeit vorstellen. Sodann soll
die Untersuchung veröffentlicht werden.
Herausgeber dieser Presseinformation:
ARD-Pressestelle (SWR)
Tel.:0711 / 929-1030
E-Mail:  pressestelle@ARD.de
ZDF-Pressestelle
Tel.: 06131/ 70-2120
E-Mail:  presse@ZDF.de

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