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Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)

Zwangspfand auf Flaschen und Dosen bringt keine Umweltentlastung - Kosten und praktische Probleme ungeklärt

Bonn (ots)

HDE, BVE und AGVU richten gemeinsamen Appell an Politik
Gegen einen Pfandzuschlag von 50 Pfennig auf Wein, Fruchtsaft,
Wasser, Limonaden und Bier in Flaschen und Dosen haben sich der
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Bundesvereinigung
der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und die Arbeitsgemeinschaft
Verpackung und Umwelt (AGVU) in einer gemeinsamen Erklärung verwahrt.
Die vom Bundesumweltministerium verfolgte Verschärfung der
Verpackungsverordnung werde zu erheblichen Mehrkosten für die
Verbraucher führen, ohne die Umwelt zu entlasten. Zahlreiche
Umweltexperten - darunter der Sachverständigenrat für Umweltfragen
der Bundesregierung - zweifelten, ob das Zwangspfand zum Schutz von
Mehrweg geeignet sei.
Zudem warnten die Verbände, dass die praktischen Fragen einer
Pfandpflicht auf Einweg-Flaschen und Dosen nicht geklärt seien. So
würde neben der Aufstellung von Rücknahmeautomaten ein
flächendeckendes Finanzierungssystem erforderlich, an das sich
sämtliche Verkaufsstellen von Getränken - Einzelhandelsgeschäfte,
Tankstellen, Kioske, Imbissrestaurants, Verkaufsautomaten -
anschließen müssten. Andernfalls könnte jedermann mit im Supermarkt
erworbenen Verpackungen im Tante-Emma-Laden die Kasse plündern, ohne
dass ein Ausgleich erfolgen würde. Auch bestehe ein Anreiz für
organisierten Pfand-Betrug, etwa durch Einfuhr pfandfreier Flaschen
und Dosen aus dem Ausland. Das vorgeschlagene Zwangspfand sei nicht
vergleichbar mit herkömmlichen Mehrweg-Pfandsystemen, die der
Sicherung des tatsächlichen Verpackungswerts dienten, oder dem
wesentlich niedrigeren "Dosen-Pfand" in Schweden. Vielmehr müsse die
Wirtschaft zur Umsetzung des Zwangspfands eine Organisation
einrichten, die voraussichtlich die gleiche Größenordnung erreichen
würde, die das Duale System bislang für sämtliche
Verkaufsverpackungen habe.
HDE, BVE und AGVU appellieren daher an die Politik, statt des
Pfandzuschlags auf Flaschen und Dosen die bisherige Mehrwegquote der
Verpackungsverordnung durch einen Schutz der Füllmenge ökologisch
vorteilhafter Getränkeverpackungen abzulösen, wie dies vom
Wirtschaftsausschuss des Bundesrats beschlossen wurde. Die mit der
Herstellung und dem Vertrieb von Getränken befassten Unternehmen
hätten maßgeblich zum Aufbau eines Wertstoffkreislaufs für
Verpackungen beigetragen und seien unverändert bereit, eine
ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung mitzutragen.
Gemeinsamer Apell an den Bundeskanzler:
Pfandzuschlag auf Getränkeverpackungen
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
der Bundesumweltminister will den Verkauf von Wein, Fruchtsaft,
Erfrischungsgetränken, Mineralwasser und Bier in Flaschen und Dosen
in Deutschland nur noch zulassen, sofern der Verbraucher zusätzlich
zum Verkaufspreis einen Pfandzuschlag bezahlt. Wir ersuchen Sie, sich
dieser Verschärfung der Verpackungsverordnung zu widersetzen, und
bieten an, bei der Klärung der noch offenen Fragen konstruktiv
mitzuwirken.
Dies gilt umso mehr, als der politische Meinungsbildungsprozess
offensichtlich durch falsche Tatsachenbehauptungen interessierter
Gruppen beeinflusst wird.
Hierzu stellen wir fest:
1. Die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen wird
unverändert von den Unternehmen des deutschen Einzelhandels
abgelehnt. Dies gilt insbesondere auch für kleinere Geschäfte, die
voraussichtlich mehr unter der Pfandpflicht zu leiden hätten als
großflächige Märkte. Ebenso verwahren sich maßgebliche
Getränkehersteller aller von der Pfandpflicht bedrohten Bereiche
dagegen, künftig sämtliche Erzeugnisse mit einem Pfandzuschlag zu
belasten. Gegen die Pfandpflicht protestieren insbesondere auch
mittelständische Unternehmen, beispielsweise die deutschen Winzer.
2. Es gibt keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass die Pfandpflicht zu
einer anhaltenden Stabilisierung des Mehrweganteils bei Getränken
führen würde. Im Gegenteil wird in einer Vielzahl von Gutachten -
zuletzt im Umweltgutachten 2000 des Sachverständigenrats für
Umweltfragen der Bundesregierung, Ziffer 163 - die Eignung einer
Pfandpflicht auf Getränke als ökologisches Lenkungsinstrument
bezweifelt. Entsprechend haben auch die Umweltverbände Bedenken gegen
die Pfandpflicht geäußert, weil sie eine beschleunigte Verdrängung
von Mehrweg befürchten. Beispielsweise beträgt der Mehrweganteil bei
Bier in Schweden, wo eine Pfandpflicht auf Dosen eingeführt wurde,
nur noch 30 Prozent. Insofern kommt dem von der
Umweltministerkonferenz (UMK) in dieser Frage erteilten Prüfauftrag
besonderes Gewicht zu.
3. Bei einer Pfandpflicht müssten flächendeckend
Rücknahmeautomaten bei den Verkaufsstellen aufgestellt werden.
Zusätzlich wäre ein bundesweites Pfandclearingsystem einzurichten, um
Pfand-Überschüsse/ -Unter-deckungen zwischen sämtlichen rund 150.000
Verkaufsstellen von Getränken (Einzelhandel, Kioske, Tankstellen,
Imbissrestaurants, Getränkeautomaten) auszugleichen. Die für das
Pfandhandling erforderliche Struktur würde voraussichtlich die
gleiche Größenordnung erreichen wie das Duale System für alle übrigen
Verkaufsverpackungen. Die Kosten wären von den Verbrauchern zu
tragen. Für viele erst entstehende Probleme (z.B. unkontrollierte
Einfuhr pfandfreier Verpackungen aus dem Ausland, Rücknahme und
Erkennung beschädigter Verpackungen, Möglichkeit der Fälschung
etwaiger Verpackungskennzeichen mit einfachen Mitteln, Hortung
pfandfreier Verpackungen in der Umstellungsphase) sind keinerlei
Lösungsansätze erkennbar.
4. Auch ohne Pfandpflicht werden mehr als drei Viertel der
Flaschen und Dosen von den Verbrauchern in Deutschland einer
stofflichen Verwertung zugeführt. Die durch das Pfand allenfalls
erreichbare Erhöhung wäre abfallwirtschaftlich unter der Schwelle der
Wahrnehmbarkeit. In der Folge wäre jedoch die Fortsetzung der
Altglassammlung gefährdet, weil das flächendeckende Containernetz
alleine für weiterhin pfandfreie Spirituosenverpackungen, Gurken- und
Senfgläser etc. kaum mehr aufrechtzuerhalten wäre. Diese Glasmengen
würden dann zum großen Teil wieder als Hausmüll beseitigt werden, so
dass die abfallwirtschaftliche Bilanz insgesamt negativ wäre.
5. Ausweislich der bundesweit repräsentativen Felduntersuchung des
Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsvereins betrug 1999
der Anteil von Getränkeverpackungen an den unkontrolliert
weggeworfenen Abfällen nur etwa 6 Prozent. Er liegt damit hinter
Zigarettenverpackungen, Tüten, Druck-erzeugnissen und anderen
Produkten, die nachweislich mehr zur Landschaftsverschmutzung
beitragen. Eine Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen würde daher
keine grundlegende Änderung der optischen Beeinträchtigung
öffentlicher Flächen bewirken.
Die von uns vertretenen Kreise der Wirtschaft haben maßgeblich
dazu beigetragen, einen funktionierenden Wertstoffkreislauf für alle
Verpackungen in Deutschland aufzubauen. Auch bei den Verhandlungen
über eine Reform der Getränkevorschriften haben wir von Anfang an
deutlich gemacht, dass wir eine Lösung unterstützen und mittragen
würden, bei der ökologische und ökonomische Belange in Einklang
stehen.
Ein Zwangspfand erfüllt diese Anforderungen jedoch nicht, sondern
ist zur Stützung von Mehrweg und zur Verminderung der Abfallmenge
ungeeignet und in seinen Kosten und organisatorischen Anforderungen
unverhältnismäßig. Es wäre selbst unter dem Aspekt der Verminderung
der optischen Beeinträchtigung der öffentlichen Flächen durch
weggeworfene Abfälle ein wenig wirkungsvoller, willkürlicher
Markteingriff gegen eine einzelne Produktgruppe.
Daher ersuchen wir Sie dringend, sich gegen diesen Vorschlag des
BMU zu entscheiden und stattdessen die Erkenntnisse der neuen
Ökobilanz für Getränkeverpackungen durch Vorgabe einer den Bestand
ökologisch vorteilhafter Verpackungen schützenden Abfüllmenge
umzusetzen, wie es vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gefordert
wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Franzen      Dr. Peter Traumann       Prof. Dr. Werner
   Delfmann
   Präsident            Vorsitzender             Vorsitzender
   HDE                  BVE                      AGVU
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
HDE Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V., 
Hubertus Pellengahr
Tel.: 030/726250-66/65
Fax: 030/726250-69
BVE Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. 
Bernd-Ulrich Sieberger
Tel.: 0228/30829-51
Fax:  0228/30829-99
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)
Linda Kocks
Tel.: 0228/949290, Fax: 0228/949294.

Original-Content von: Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE), übermittelt durch news aktuell

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