Aktuelles BGH-Urteil: Geld für Online-Coachings zurückfordern
Rechtsanwalt Marc Ellerbrock erklärt, wann Ansprüche auf Rückzahlung bestehen
Markdorf, am 18. Juli 2025. Das Segment der Online-Coachings für den Karriere-Boost, finanzielle Freiheit oder persönliche Entwicklung boomt. Verbraucher und Unternehmen investieren viel Geld in solche digitalen Beratungen. Doch etliche Anbieter verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben: Wer ein strukturiertes Online-Coaching oder -Mentoring offeriert, braucht eine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Fehlt diese Zulassung, ist der Vertrag nichtig, so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil am 12. Juni 2025. BEMK-Rechtsanwalt Marc Ellerbrock sieht für Coachingkunden beste Chancen, Gebühren für unzulässiges Online-Mentoring komplett zurückzufordern. Der Jurist und Initiator von www.coachinganwalt.com beleuchtet den richtungsweisenden Charakter des BGH-Urteils.
Teure Angebote
Im konkreten Fall geht es um ein Business-Mentoring, das der Teilnehmer im Bereich „Finanzielle Fitness“ für einen Zeitraum von neun Monaten für 47.600 Euro buchte. Den online vermittelten Lehrvideos, Gruppenformaten, Live-Calls und Aufgaben fehlte die Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Aufgrund dessen kündigte der Teilnehmer den Vertrag und forderte sein Geld zurück. Der BGH erklärt die Nichtigkeit der Vereinbarung und beruft sich in seinem Urteil auf § 12 FernUSG, da es sich um zulassungspflichtigen Fernunterricht handele. Hierbei sei es nicht wichtig, wie der Anbieter sein Programm benennt, sondern ob sich dahinter strukturierter Fernunterricht mit Bildungsanspruch verbirgt:
- Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten (z.B. Vertrieb, Businessaufbau)
- Räumliche Trennung der Lehrenden und Lernenden (Online-Format)
- Überwachung des Lernerfolgs durch Hausaufgaben, Frageoptionen und Coachings
Gilt auch für Unternehmer
Rechtsanwalt Ellerbrock unterstreicht: „Der Rückforderungsanspruch gilt für private ebenso wie für unternehmerisch handelnde Teilnehmer.“ Diese weite Auslegung unterstütze vor allem Menschen, die durch Existenzgründung, Selbständigkeit und Unternehmertum im Fokus solcher Online-Coachings stehen. Der 55-Jährige rät zur Vertragsauflösung und Klageerhebung „wenn das Programm systematisch und gegen Bezahlung regelmäßige Lerninhalte wie Videos, Calls oder Aufgaben vermittelt, keine Zulassung der ZFU besitzt, nur online und damit räumlich getrennt abläuft und eine Lernerfolgskontrolle stattfindet“. Zusammen mit seinem Team der BEMK-Rechtsanwälte schafft der erfahrene Jurist eine Anlaufstelle für Hilfesuchenden auf der Plattform www.coachinganwalt.com, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Über BEMK Rechtsanwälte
Die Sozietät BEMK Rechtsanwälte PartGmbB führt Kanzleien in Bielefeld und Markdorf. Die Juristen Blazek, Ellerbrock und Malar gründeten die Partnerschaftsgesellschaft 2007. Heute beschäftigen sie 17 Mitarbeitende und gelten als Experten auf den Gebieten des Glücksspielrechts, des Kapitalmarktrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Wirtschaftsstrafrechts, des Versicherungsrechts und des Insolvenzrechts. Am Standort Markdorf widmet sich Rechtsanwalt Marc Ellerbrock unter anderem der Anklage und Wiederbeschaffung von Verlusten im Onlineglücksspiel und dem Einfordern zu Unrecht vereinnahmter Coachingentgelte. Mehr Informationen auf www.rae-bemk.de
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