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Millionen-Schmerzensgeld nach Geburtsschaden: Patientenanwalt verrät, welche Rechte Patienten bei Behandlungsfehlern haben

Millionen-Schmerzensgeld nach Geburtsschaden: Patientenanwalt verrät, welche Rechte Patienten bei Behandlungsfehlern haben
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Lünen (ots)

Eine Million Euro Schmerzensgeld – noch nie hat das Landgericht Göttingen eine so hohe Summe zugesprochen. Der Fall zeigt drastisch, was passieren kann, wenn Ärzte Fehler machen: Bei einer Geburt wurde ein Notkaiserschnitt versäumt, das Kind erlitt irreparable Schäden. Für die Familie bedeutet das ein Leben voller medizinischer Sorgen, für die Klinik eine bittere Niederlage.

In solchen Fällen stellen sich immer dieselben Fragen: Welche Ansprüche haben Patienten? Gegen wen richten sie sich – den Arzt, das Krankenhaus oder die Versicherung? Dieser Beitrag verrät, wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen, welche Beweise entscheidend sind und warum Geduld und eine klare Strategie oft über den Erfolg eines Verfahrens entscheiden.

Ansprüche nach einem Behandlungsfehler

Wer Opfer eines groben ärztlichen Fehlers wird, kann nicht nur Schmerzensgeld verlangen, sondern auch umfangreiche Schadensersatzleistungen. Dazu gehören etwa die Übernahme von Behandlungskosten, Pflege- und Therapieleistungen oder eine Rente, wenn eine dauerhafte Erwerbsminderung eintritt. Auch Ausgleichszahlungen für Haushaltsführungsschäden oder Fahrtkosten sind möglich. Je schwerer die gesundheitlichen Folgen, desto höher fallen die zugesprochenen Beträge aus – im Falle schwerer Geburtsschäden können Summen im Millionenbereich erreicht werden.

Beweise sichern und strukturiert vorgehen

Damit Ansprüche überhaupt durchsetzbar sind, kommt es entscheidend auf die Beweislage an. Patienten haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen; die erste Kopie ist in der Regel kostenlos. Dazu gehören Arztberichte, Laborwerte, OP-Protokolle oder – wie im Göttinger Fall – CTG-Aufzeichnungen. Sinnvoll ist zudem ein detailliertes Gedächtnisprotokoll, in dem Behandlungen, Beschwerden und Gespräche mit dem Klinikpersonal festgehalten werden.

Nicht minder wichtig ist eine unabhängige fachliche Einschätzung. Der Medizinische Dienst oder ein privater Sachverständiger können klären, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt. Besonders bei groben Behandlungsfehlern erleichtert die Rechtsprechung Betroffenen die Durchsetzung ihrer Ansprüche: In solchen Konstellationen kehrt sich die Beweislast um, sodass die Klinik nachweisen muss, korrekt gehandelt zu haben.

Rolle der Anwälte und Ablauf des Verfahrens

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist in fast allen Fällen unverzichtbar. Er prüft die Erfolgsaussichten, stellt die Weichen zwischen außergerichtlicher Klärung oder Klage und achtet auf die Einhaltung der Fristen. Denn Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Fehler und Verursacher bekannt wurden.

Viele Verfahren enden außergerichtlich – häufig durch einen Vergleich mit der Klinik oder deren Versicherung. Dieser Weg spart Zeit und Belastung, setzt aber eine solide Beweislage voraus. Kommt eine Einigung nicht zustande, bleibt nur der Gang vor Gericht. Gerade bei schweren Dauerschäden ist das oft unvermeidlich. Ein Gerichtsverfahren bedeutet jedoch Geduld und Durchhaltevermögen: Gutachten, Anhörungen und mehrere Instanzen können Jahre in Anspruch nehmen.

Warum so viele Betroffene dennoch nicht klagen

Trotz der hohen Zahl von jährlich mehr als 13.000 gemeldeten Behandlungsfehlern gehen nur wenige Fälle bis vor Gericht. Ein Grund liegt in der Unsicherheit vieler Patienten: Komplikationen werden oft als unvermeidbar hingenommen, Rechte auf Akteneinsicht oder Aufklärung sind kaum bekannt. Hinzu kommt eine erhebliche emotionale Hürde – wer lange in Behandlung war, scheut die Auseinandersetzung mit vertrauten Ärzten. Auch die Aussicht auf einen langwierigen Rechtsstreit schreckt viele ab.

Doch gerade die Erfahrung zeigt, dass strukturiertes Vorgehen und juristische Begleitung entscheidend sind, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Ohne diesen Schritt bleiben Versäumnisse häufig unsichtbar, und Betroffene tragen die Folgen allein.

Signalwirkung des Urteils

Das Urteil aus Göttingen verdeutlicht, dass Gerichte bereit sind, auch außergewöhnlich hohe Summen zuzusprechen, wenn die Schwere des Schadens dies erfordert. Für Kliniken ist es eine Mahnung, Abläufe und Notfallpläne einzuhalten; für Patienten ein Signal, dass der Rechtsweg zwar beschwerlich, aber keineswegs aussichtslos ist.

Über Lars Lanius:

Lars Lanius ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Bau- und Architektenrecht mit Kanzleistandorten in Lünen, Dortmund und Münster. Seit über 20 Jahren vertritt er Mandanten in mehr als 5.000 Fällen als einer der führenden Experten für Arzthaftungsrecht in Deutschland. Sein Schwerpunkt liegt auf Medizin-, (Personen-)Schadens-, Sozial- sowie Bau- und Architektenrecht. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.lanius.nrw/

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Lars Lanius
E-Mail: info@lanius.nrw
Web: https://www.lanius.nrw/

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