Beweislast, Gutachten, Gericht: Die lange Reise zur Entschädigung bei ärztlichen Fehlern
Lünen (ots)
Ein Behandlungsfehler kann das Leben eines Menschen schlagartig verändern – doch der Weg zur Entschädigung ist lang und kompliziert. Betroffene stehen oft vor einem Berg aus Bürokratie, Gutachten, Beweislast und juristischen Hürden. Wie also lässt sich die Durchsetzung von Ansprüchen beschleunigen? Welche Fallstricke lauern auf dem Weg? Und wer hilft Patienten dabei, ihre Rechte konsequent durchzusetzen?
Patienten, die ärztliches Fehlverhalten vermuten, wollen in erster Linie eins: Gerechtigkeit. Sie möchten verstehen, was schiefgelaufen ist und dafür sorgen, dass ihnen der entstandene Schaden zumindest finanziell ausgeglichen wird. Doch zwischen diesem Wunsch und der tatsächlichen Entschädigung liegen häufig Jahre. Was die Durchsetzung ihrer Ansprüche so schwer macht, sind nicht nur die medizinische und rechtliche Komplexität, sondern auch strukturelle Hürden: unklare Aktenlagen, schwer beweisbare Kausalitäten, verzögerte Gutachten, zähe Verhandlungen mit Versicherungen, überlastete Gerichte. Und dann kommt auch noch die emotionale Belastung hinzu: Scham, Wut, Angst und ein Gefühl der Ohnmacht sorgen dafür, dass viele irgendwann aufgeben – oder sich mit zu niedrigen Vergleichen abspeisen lassen. „Viele meiner Mandanten kommen mit einem berechtigten Anliegen, aber auch mit großer Enttäuschung, Misstrauen und Verzweiflung zu mir“, berichtet Rechtsanwalt Lars Lanius. „Wer seine Rechte nicht kennt und nicht durchsetzt, bleibt doppelt geschädigt – medizinisch und rechtlich.“
„Ich kämpfe nicht gegen Ärzte – ich kämpfe für die Wahrheit und die Rechte meiner Mandanten“, erklärt er weiter. Für Lars Lanius ist seine Berufung schließlich auch ein persönliches Anliegen: Er selbst wurde als Kind Opfer eines Behandlungsfehlers – eine Erfahrung, die ihn bis heute prägt. Der studierte Jurist ist seit 22 Jahren als Anwalt tätig und seitdem spezialisiert auf Arzthaftung. Seit weit über 10 Jahren ist er Fachanwalt für Medizinrecht. Seine Kanzlei in Lünen mit Beratungsbüros in Dortmund und Münster arbeitet ausschließlich für geschädigte Patienten. Seine über 5.000 bearbeiteten Fälle umfassen dabei ein breites Spektrum: von Zahnarztfehlern mit bleibenden Nervenschäden bis zu schwerwiegenden Geburtsschäden, die ein Leben lang Folgen haben. Wie genau er solche Behandlungsfehler beurteilt und warum dafür ausreichend Zeit notwendig ist, erklärt Lars Lanius anhand der folgenden Schritte.
1. Schritt: die medizinische Aufklärung
Ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich in den seltensten Fällen schnell und eindeutig beantworten. Medizinische Sachverhalte sind oft kompliziert, Diagnosen, Therapieentscheidungen und Behandlungsverläufe müssen im Nachhinein detailliert nachvollzogen werden.
Für Patienten bedeutet das: Zunächst müssen sämtliche relevanten Krankenunterlagen angefordert und geprüft werden. Anschließend ist in der Regel ein medizinisches Gutachten erforderlich, etwa vom Medizinischen Dienst (MD) oder einem unabhängigen Sachverständigen. Erst auf dieser Basis kann beurteilt werden, ob die Behandlung vom geltenden medizinischen Standard abgewichen ist. Da sowohl die Aktenauswertung als auch die Erstellung eines Gutachtens viel Zeit in Anspruch nehmen, kann sich allein dieser erste Verfahrensschritt über viele Monate hinziehen.
2. Schritt: die Beweislast erbringen
In medizinrechtlichen Verfahren müssen Betroffene in der Regel selbst nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt – und dass dieser Fehler ursächlich für den gesundheitlichen Schaden war. Darüber hinaus muss ein konkreter materieller oder immaterieller Schaden entstanden sein, etwa ein Verdienstausfall oder erhebliche Schmerzen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei sogenannten groben Behandlungsfehlern, kehrt sich die Beweislast zugunsten der Patientenseite um. Diese Konstellationen sind jedoch selten.
Ohne fachkundige Unterstützung ist es deshalb für viele Geschädigte kaum möglich, die nötigen Nachweise zu erbringen. Juristische und medizinische Fachkenntnisse sind unerlässlich, um den Verlauf der Behandlung rechtlich korrekt einzuordnen und mögliche Anspruchsgrundlagen zu prüfen.
3. Schritt: eine außergerichtliche Einigung anstreben
Viele Patienten hoffen, ihre Ansprüche außergerichtlich durchsetzen zu können, etwa im Rahmen eines Vergleichs mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes. Doch auch dieser Weg bringt häufig lange Wartezeiten mit sich. Versicherungen nehmen sich Zeit für die Prüfung, fordern Gegengutachten an oder stellen bestehende Gutachten infrage. Die Verhandlungen über Schmerzensgeld oder Schadensersatz ziehen sich oft über Monate – in komplexen Fällen sogar länger.
Eine außergerichtliche Lösung kann zwar schneller und kostengünstiger sein als ein Prozess, setzt jedoch eine fundierte Vorbereitung und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten voraus.
4. Schritt: ein Gerichtsverfahren anstreben
Kommt es zu keiner Einigung, bleibt nur der Klageweg. Die Zivilgerichte sind häufig überlastet, wodurch sich bereits die Terminvergabe erheblich verzögern kann. Zudem wird meist ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt, für das es ebenfalls lange Wartezeiten gibt. Es folgt eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugenbefragungen und weiteren Gutachten.
Nach dem Urteil ist das Verfahren in vielen Fällen noch nicht abgeschlossen: Sowohl Kläger als auch Beklagte können Berufung oder Revision einlegen, sofern sie durch das Urteil beschwert sind. In der Praxis erstrecken sich solche Verfahren oft über drei bis fünf Jahre – in Einzelfällen sogar deutlich länger.
5. Schritt: emotionale und wirtschaftliche Interessen beachten
Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers betrifft nicht nur die Fachlichkeit eines Arztes, sondern auch seine persönliche und berufliche Integrität. Viele Mediziner reagieren entsprechend sensibel auf entsprechende Anschuldigungen. Auf Seiten der Haftpflichtversicherer wiederum spielen wirtschaftliche Überlegungen eine große Rolle: Entschädigungszahlungen sollen möglichst gering gehalten oder vermieden werden.
Diese Gemengelage aus emotionaler Betroffenheit und strategischen Interessen führt dazu, dass sich Verfahren zusätzlich verkomplizieren – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Fazit
Die Durchsetzung von Ansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern ist für Betroffene eine nervenaufreibende und oft langjährige Herausforderung. Medizinische Komplexität, schwierige Beweisführungen, zähe Versicherungsverhandlungen und überlastete Gerichte sorgen dafür, dass selbst klare Fälle sich über Jahre hinziehen können. Wer seine Rechte nicht kennt oder ohne fachliche Unterstützung vorgeht, riskiert, auf berechtigte Ansprüche zu verzichten – und bleibt mit gesundheitlichen, emotionalen und finanziellen Folgen allein.
Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig auf spezialisierte Experten wie Rechtsanwalt Lars Lanius zu setzen: Sie kennen nicht nur die rechtlichen Fallstricke, sondern auch die medizinischen Hintergründe und strategischen Abläufe. Sie sorgen dafür, dass Patienten strukturiert, realistisch und mit klarem Plan vorgehen – und nicht ein zweites Mal benachteiligt werden.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler und möchten wissen, ob und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können – ohne sich allein durch Akten, Gutachten und Paragrafen kämpfen zu müssen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu Rechtsanwalt Lars Lanius auf und vereinbaren Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung!
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