Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
Priens Sparplan trifft Jugendliche: Unterhaltsvorschuss soll ab 16 entfallen
Ab 16 Schluss? Prien will Unterhaltsvorschuss streichen – und lässt Familien im Regen stehen.
Während die Lebenshaltungskosten für Jugendliche steigen, sollen sie ab dem 16. Geburtstag keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen. Gleichzeitig bleibt eine im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung beim Kindergeld aus. Der ISUV warnt: Das spart nicht – es verschiebt die Rechnung auf die hauptbetreuende Person und ihre Kinder. „Ältere Jugendliche kosten mehr, nicht weniger", so ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich.
Priens Sparplan trifft Jugendliche: Unterhaltsvorschuss soll ab 16 entfallen
ISUV: „Ältere Jugendliche kosten mehr, nicht weniger“ – Reform statt Kürzung
Nürnberg, 14. Juli 2026 – Ab dem 16. Geburtstag soll es nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien keinen Unterhaltsvorschuss mehr geben. Gleichzeitig will Prien die im Koalitionsvertrag vereinbarte hälftige Anrechnung des Kindergelds vorerst nicht umsetzen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e. V. (ISUV) kritisiert diesen Doppelvorstoß als Sparpolitik zulasten älterer Kinder und ihrer Familien.
„Ältere Jugendliche kosten mehr, nicht weniger. Wer den Vorschuss ausgerechnet ab 16 streicht, lässt die Finanzierungslücke nicht verschwinden. Er verschiebt sie auf den betreuenden Elternteil, auf die Jugendlichen oder in das nächste Sicherungssystem“, sagt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV.
Priens Verweis auf die seit 2017 stark gestiegenen kommunalen Kosten greift nach Ansicht des ISUV zu kurz. Die Bundesregierung hat im Februar 2026 klargestellt: In etwa der Hälfte der Unterhaltsvorschussfälle steht bereits zu Beginn fest, dass kein Rückgriff auf den unterhaltspflichtigen Elternteil möglich ist. In vielen weiteren Fällen erweist sich die Forderung nach Prüfung als nicht durchsetzbar. Der größere Teil der Leistungen geht an Kinder, deren barunterhaltspflichtiger Elternteil nicht genug verdient, um ausreichenden Unterhalt zu zahlen.
Der ISUV unterstützt konsequentes Vorgehen dort, wo leistungsfähige Eltern ihre Unterhaltspflicht bewusst verletzen oder notwendige Angaben verweigern. Doch Sanktionen wie ein Führerscheinentzug gehen an der Mehrheit der Fälle vorbei. „Zahlungsunfähigkeit darf nicht mit Zahlungsunwilligkeit verwechselt werden. Wer selbst am Existenzminimum lebt, wird durch eine Strafe nicht leistungsfähiger“, so Ulbrich.
Die geplante Altersgrenze würde die Kosten zudem nicht beseitigen, sondern verlagern. Können Familien die Lücke nicht selbst schließen, droht der Wechsel in andere soziale Sicherungssysteme. „Wer mehr Erwerbstätigkeit beider Elternteile erwartet, muss verlässliche Betreuung und bezahlbaren Wohnraum ermöglichen – nicht Leistungen für Jugendliche streichen“, betont Ulbrich.
Besonders problematisch ist die geplante Kürzung für Jugendliche in Ausbildung und Schule. Fällt der Unterhaltsvorschuss ab 16 weg, kann das gerade in einkommensschwachen Familien den Druck erhöhen, die Schullaufbahn früher zu beenden oder Bildungswege nicht fortzusetzen. Damit würde die Kürzung nicht nur Familien finanziell belasten, sondern auch Bildungs- und Zukunftschancen verschlechtern und soziale Ungleichheit verstärken.
Auch der Verweis auf andere Sicherungssysteme überzeugt aus Sicht des ISUV nicht. Wer den Unterhaltsvorschuss streicht, ersetzt eine vergleichsweise klare Leistung durch komplexere Anträge auf Grundsicherung oder andere Sozialleistungen. Diese bürokratische Last trifft die betroffenen Familien – und am Ende erneut die Kommunen. „Es wird nicht gespart, sondern Zuständigkeit verschoben. Ein echter Spareffekt entsteht nur dann, wenn Jugendliche und ihre Familien ihre Ansprüche nicht geltend machen oder Bildungswege abbrechen müssen. Das darf keine familienpolitische Strategie sein“, so Ulbrich.
Der ISUV fordert:
- Keine pauschale Streichung des Unterhaltsvorschusses ab dem 16. Geburtstag
- Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten hälftigen Kindergeldanrechnung
- Konsequentes Vorgehen bei nachgewiesener Zahlungsunwilligkeit – nicht gegen nachweislich Zahlungsunfähige
- Reform des Kindesunterhaltsrechts, die Betreuungsanteile, Leistungsfähigkeit und tatsächliche Lebenshaltungskosten realistisch berücksichtigt
- Verlässliche Kinderbetreuung und bezahlbaren Wohnraum als Voraussetzungen für Erwerbstätigkeit mitdenken
- Bildungswege älterer Jugendlicher sichern, statt finanzielle Lücken in andere Sozialleistungssysteme zu verschieben
„Wer beim Unterhaltsvorschuss kürzt, ohne die strukturellen Probleme des Unterhaltsrechts zu lösen, spart nicht – er verschiebt die Rechnung auf die hauptbetreuende Person, Jugendliche und andere soziale Sicherungssysteme“, so Ulbrich abschließend.
Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht – ISUV e.V.
Der ISUV e.V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt.
Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern und über 60 bundesweiten Kontaktstellen bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.
Bundesvorstand: Melanie Ulbrich, Murat B. Aydin, Klaus Fischbeck, Klaus Bednorz, Anna Freitag, Monika Roth Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, Vereinsregister-Nr. 3569 Registriert im Lobbyregister unter R 003635