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Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA)

Wie die Rechtsprechung mit Antiziganismus umgeht: MIA legt Analyse ausgewählter Entscheidungen vor

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Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) hat einen Schwerpunktbericht zu Rechtsprechung mit Bezug zu Antiziganismus veröffentlicht. Analysiert wurden zehn ausgewählte Urteile aus den vergangenen Jahren, die exemplarisch zeigen, wie juristische Mittel zur Bekämpfung antiziganistischer Diskriminierung und Hetze eingesetzt werden können. Die Entscheidungen stammen aus den Gebieten des Straf- und Dienstrechts, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie dem Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG.

MIA-Geschäftsführer Dr. Guillermo Ruiz: „Der Bericht zeigt auf, wie wichtig es ist, dass Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Antiziganismus frühzeitig erkennen und berücksichtigen. Das Verständnis seiner Auswirkungen auf Betroffene ist für eine gewissenhafte Anwendung und Umsetzung der Gesetze und der Mittel des Rechtsstaats erforderlich."

Wie die Rechtsprechung mit Antiziganismus umgeht: MIA legt Analyse ausgewählter Entscheidungen vor

Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) hat einen Schwerpunktbericht zu Rechtsprechung mit Bezug zu Antiziganismus veröffentlicht. Analysiert wurden zehn ausgewählte Urteile aus den vergangenen Jahren, die exemplarisch zeigen, wie juristische Mittel zur Bekämpfung antiziganistischer Diskriminierung und Hetze eingesetzt werden können – und wie die Negation und Nichtanerkennung des Antiziganismus die gerichtliche Urteilspraxis beeinflusst. Die Analyse entstand im Rahmen des seit 2025 bestehenden Rechtshilfenetzwerks von MIA.

Die Entscheidungen stammen aus den Gebieten des Straf- und Dienstrechts, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie dem Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG.

MIA-Geschäftsführer Dr. Guillermo Ruiz fasst zusammen: „Der Bericht zeigt auf, wie wichtig es ist, dass Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Antiziganismus frühzeitig erkennen und berücksichtigen. Das Verständnis seiner Auswirkungen auf Betroffene ist für eine gewissenhafte Anwendung und Umsetzung der Gesetze und der Mittel des Rechtsstaats erforderlich. Historische Negativurteile haben tiefe Spuren im kollektiven Gedächtnis der Sinti und Roma hinterlassen. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Das bedeutet aber auch, dass klare Kritik notwendig ist, wenn zum Beispiel die antiziganistische Dimension von Straftaten nicht erkannt wird.“

Dies hat auch historische Gründe. In der jungen Bundesrepublik wurde beispielsweise die Aufarbeitung der NS-Völkermords an Sinti und Roma weitgehend ignoriert, was sich auch durch die Frankfurter Auschwitzprozesse (1963-1968) nicht änderte. Auch das Skandalurteil des Bundesgerichtshofs von 1956, mit dem die Entschädigungsansprüche von Sinti und Roma für die Verfolgung vor 1943 verneint wurden, ist vielen bis heute präsent, wenngleich die Entschuldigung der BGH-Präsidentin Bettina Limperg im Jahr 2016 ein wichtiges Zeichen gewesen ist.

Heute stellt sich die Situation ambivalent dar: „Die wenigen Urteile aus dem Bereich des AGG zeigen, welches Potential zur Bekämpfung von Diskriminierung in diesem Gesetz steckt. Damit es seine volle Wirkung entfalten kann, ist aber eine Ausweitung auf den öffentlichen Sektor unbedingt notwendig. Im Strafrecht sehen wir dagegen, wie unterschiedlich Urteile bei ähnlichen Sachverhalten, etwa im Bereich Volksverhetzung, ausfallen können. Der Bericht zeigt mehrfach, dass Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Hasskriminalität durch ihre Expertise eine wichtige Rolle spielen können und insgesamt eine stärkere Schulung und Sensibilisierung wünschenswert sind“, so Geschäftsführer Dr. Guillermo Ruiz.

Abschließend betrachtet der Bericht die Bewertung von Antiziganismus in Asylverfahren und hält fest, dass der strukturelle Antiziganismus in den Herkunftsstaaten geflüchteter Roma – im Westbalkan und in der Republik Moldau – zu wenig Beachtung im deutschen und europäischen Asylrecht findet.

Melde- und Informationsstelle Antiziganismus e.V.

Prinzenstraße 84.1, 10969 Berlin

presse@mia-bund.de

www.antiziganismus-melden.de

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